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POL-SH: Osterverkehr 2019: die Rettungsgasse macht keine Ferien!

Kiel (ots)

Der Osterreiseverkehr steht vor der Tür und viele Urlauber sind auf dem Weg nach Schleswig-Holstein oder nutzen die Autobahnen und Bundesstraßen für Ihre Reise durch das nördlichste Bundesland. Wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens mit der gesteigerten Gefahr von Staus und stockendem Verkehr rückt auch das Thema "Rettungsgasse" wieder in Fokus: "Für die sichere Fahrt an den Urlaubsort bitte bereits frühzeitig eine Rettungsgasse bilden - nicht erst, wenn das Auto steht. Dann ist ein hin und her rangieren kaum noch möglich", erklärt Dennis Schneider vom Landespolizeiamt. "Der Weg zum Unfallort kann für Polizei, Rettungs- und Hilfsdienste dann ein erhebliches Problem werden".

Immer wieder stellt die Polizei Fälle von nicht vorschriftsmäßig gebildeter Rettungsgasse fest, teilweise sogar zusätzlich mit der Behinderung von Einsatzkräften. "Das kostet dann 200 bzw. 240 Euro Strafe. Nicht zu beziffern sind die Folgen, die ein verspätet eingetroffener Notarzt für verletzte Unfallopfer haben kann", so Schneider. Mit der ersten Reisewelle sind verschiedene Streckenabschnitte potentiell besonders von Stau und stockendem Verkehr betroffen:

   - BAB 1 auf der Strecke von der Landesgrenze Hamburg bis zur 
     Ostseeküste,
   - BAB 7 auf der Strecke von Großenaspe bis zur Abfahrt Neumünster 
     Mitte in beiden Richtungen, zwischen AS Warder und AK Rendsburg 
     und vor bzw. auf der Rader Hochbrücke,
   - sowie vor der dänischen Grenze in Richtung Norden (mögliche 
     Grenzkontrollen auf dänischer Seite) und
   - auf der BAB 23 zwischen Pinneberg und der Hamburger Landesgrenze
     wegen einer Baustelle.

Wir empfehlen die Baustellen SH-App des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein als Informationsquelle, sowie aktuelle Verkehrsmeldungen aus dem Rundfunk.

Tipps und Sicherheitshinweise der Polizei: Planen sie großzügige Fahrzeiten, Pausen, mögliche Fahrerwechsel, genug zu trinken und zu essen sowie ein ausreichend vollen Tank ein. Bei Stau muss nachfolgender Verkehr rechtzeitig (durch Einschalten der Warnblinkanlage) gewarnt, sowie Rettungsgassen gebildet und freigehalten werden. Auf Autobahnen und mehrspurigen Außerortsstraßen ist zwischen dem äußersten linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen eine Rettungsgasse zu bilden. Die richtige Anwendung des Reißverschlussprinzips führt zu einem deutlich besseren Verkehrsfluss ("Der Reißverschluss geht unten zu!").

Ein rücksichtsvolles Miteinander und Gelassenheit sind maßgeblich für einen stressfreien Urlaubsbeginn!

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
Schleswig-Holstein
Landespolizeiamt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Telefon: +49 431 160-61428
E-Mail: pressestelle.kiel.lpa@polizei.landsh.de

Original-Content von: Landespolizeiamt, übermittelt durch news aktuell

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