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POL-NI: Beschussversuch mit einer Schreckschusswaffe zur Feststellung der Gefahren, die von der Waffe ausgehen

POL-NI: Beschussversuch mit einer Schreckschusswaffe zur Feststellung der Gefahren, die von der Waffe ausgehen
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Rinteln (ots)

Ein Knall, eine Pfefferwolke und fürchterliche Verletzungen

Schussversuche auf eine Schweinerippe mit Schwarte und erstaunlichen Ergebnissen

Im April diesen Jahres schießt in Rinteln ein Beschuldigter einem Mann mit einer Schreckschusspistole aufgesetzt auf den Körper und danach ins Gesicht. Im Magazin der Waffe waren sogenannte Pfefferpatronen mit 120 mg Pfeffersubstanz und einer Treibladung für die Wirksubstanz. Für die Waffe benötigt man beim Führen einen "Kleinen Waffenschein". Waffe und Patronen sind ab 18 Jahren allerdings frei verkäuflich. Die Staatsanwaltschaft Bückeburg ordnete an, die Gefährlichkeit der Waffe überprüfen zu lassen, um die möglichen Verletzungsmuster beim Einsatz solcher Waffen und Munition festzustellen. Das Ergebnis überraschte dann auch den Sachverständigen und Rechtsmediziner von der Medizinischen Hochschule Hannover, Herrn Dr. Thomas Rothämel. Doch chronologisch: Wie überprüft man eine solche Waffe auf ihre Gefährlichkeit? Die erste Idee war, dass das Landeskriminalamt so etwas feststellen kann. Doch dort teilte man auf Nachfrage mit, dass man lediglich die Mündungsenergie bei Schussabgabe messen könne, nicht jedoch eine Aussage darüber treffen werde, welche Gefahren bei Schussabgabe auf den menschlichen Körper zu erwarten sind. Die Herausforderung einer gutachterlichen Stellungnahme zu dieser Frage, die im Internet bereits vielfältig diskutiert und mit einigen Versuchen hinterlegt ist, nahm die Medizinische Hochschule Hannover, Herr Dr. Thomas Rothämel an. Unterstützung erhielt er dabei von der Polizeidirektion Hannover und dem Betreiber der dortigen Schießanlage. Auf der Indoor-Schießanlage, die über eine leistungsstarke Abzugsanlage für das austretende Pfeffergas verfügt, wurden Schussversuche mit der Täterwaffe auf eine Schweinerippe durchgeführt. Die Schwarte entspricht in etwa der der menschlichen Haut und entsprechende Vergleiche der Verletzungsmuster waren somit zu erwarten. Wer anfangs noch dachte, dass man aus dem Stück Fleisch nach dem Beschuss und einer ordentlichen Wäsche noch einen Rippenbraten zubereiten könnte, wurde bereits nach dem ersten aufgesetzten Schuss enttäuscht. Die 9 mm Walther P 22, im Lauf mit einem Querriegel gesperrt für Geschosse, riss ein Loch, dass sich komplett durch die Rippe bis auf die gegenüberliegende Seite fortsetzte. Die Wirkung war nach erster Einschätzung der am Versuch Beteiligten verheerend und hätte schwerste Verletzungen bei einem Menschen verursacht. Drei weitere Beschüsse auf die Schwarte ergaben vergleichbare Ergebnisse. Dann die Originalmunition des Täters, die nach der Tat zusammen mit der Waffe beschlagnahmt wurde. Auch hier zeigte sich, dass die Treibladung für den Wirkstoff bei einem aufgesetzten Schuss auf nackter Haut zu schwersten Verletzungen führen würde. Doch wie verhält es sich, wenn sich zwei bis mehrere Lagen Stoff zwischen der Waffe und der Haut befinden? Dr. Rothämel simulierte auch das. Zwei Lagen eines Baumwollstoffes wurden auf die Schwarte/Haut gelegt und die Schussabgabe erfolgte wieder aufgesetzt. Das Ergebnis: Augenscheinlich die größte aller bisherigen Wunden hätte dieses Szenario zur Folge gehabt. Beim Test mit vier und sechs Lagen Stoff wurden die Verletzungsmuster geringer. Zuletzt noch ein Test mit Abständen von zehn, fünf und zwei Zentimetern von der Haut entfernt. Bei 10 cm waren die schwarzen Pulverrückstände der Treibladung und des Wirkstoffes breit auf der Schwarte verteilt, bei 5 cm gab es sogar kleine Einbrennungen und bei 2 cm sogar leichte Hautveränderungen. Das Ergebnis wird von Herrn Dr. Rothämel noch in Form eines rechtsmedizinischen Gutachtens für das polizeiliche Ermittlungsverfahren ausgearbeitet, doch schon beim bloßen Anblick der Verletzungen der Schwarte wurde deutlich, dass allein der Gasdruck aus einer Schreckschusswaffe tödliche Verletzungen hervorrufen kann. Auch für den erfahrenen Schießtrainer und Betreiber der Schießanlage war das Ergebnis überraschend. Mit derart schwerwiegenden Verletzungsmustern hatte er im Vorfeld des Versuchs nicht gerechnet. Die Polizei Rinteln bedankt sich ausdrücklich bei der Rechtsmedizin Hannover und der Polizeidirektion Hannover für die Unterstützung.

Rückfragen bitte an:

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Polizeikommissariat Rinteln
Pressestelle
Hasphurtweg 3
31737 Rinteln
Telefon: 05751/95450
E-Mail: pressestelle@pi-nbg.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_nienburg_schaumburg
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