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Polizeiinspektion Hildesheim

POL-HI: Polizeiinspektion Hildesheim gibt die Verkehrszahlen 2017 bekannt

POL-HI: Polizeiinspektion Hildesheim gibt die Verkehrszahlen 2017 bekannt
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Hildesheim (ots)

kri. Anzahl der Verkehrsunfälle weiterhin auf hohem Niveau; historischer Tiefstand bei schwerverletzten Unfallopfern; Modellversuch "Baumunfälle" im Landkreis Hildesheim abgeschlossen; landesweite Schwerpunktthemen "Verkehrsunfallflucht" und "Ablenkung durch die Benutzung technischer Geräte" gewinnen auch in der PI Hildesheim immer mehr an Bedeutung

Hildesheim. Die Zahl der Verkehrsunfälle im Bereich der Polizeiinspektion Hildesheim bewegt sich mit insgesamt 8084 Unfällen weiterhin auf einem gleichbleibend hohen Niveau. "Unfälle mit schweren Personenschäden sind, im Gegensatz zur landesweiten Entwicklung, erfreulicherweise sowohl innerorts als auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen auf einen bisher nie dagewesenen Tiefstand gesunken", so Polizeidirektor Peter Girschik. Nach Expertenmeinung dürfte insbesondere die Weiterentwicklung der Sicherheitsausstattung moderner Fahrzeuge hierzu wesentlich beigetragen haben; die aktuell gegenläufige Entwicklung auf den Autobahnabschnitten steht zu einem großen Anteil im zeitlichen Zusammenhang mit den jeweils notwendigen Bau- und Erhaltungsmaßnahmen auf der BAB.

(erstes Bild)

Im Gegensatz zu den Erwartungen erbrachte der Modellversuch "Baumunfälle", für den auf 108 Straßen-abschnitten im Landkreis Hildesheim eine dreijährige Geschwindigkeitsbeschränkung (70/80 km/h) eingerichtet wurde, keine signifikante Reduzierung der Verkehrsunfälle mit Anprall an einen Straßenbaum. Geschwindigkeitsmessungen ergaben, dass die Baumversuchsstrecken, insbesondere bei ortskundigen Fahrzeugführern, eher eine mäßige Akzeptanz fanden und somit nur eine geringfügige Reduzierung der Durchschnittsgeschwindigkeiten erzielt wurde. So verwundert es auch nicht, dass in den ersten 12 Monaten nach Beschilderung der Versuchsstrecken sogar die höchste Anzahl jemals polizeilich registrierter Baumunfälle dokumentiert wurde. Häufigster Unfallhergang ist ein Abkommen des Fahrzeugs mit den Rädern in den unbefestigten Seitenraum und Verlust der Kontrolle durch den Fahrzeugführer mit anschließendem Anprall an einen Straßenbaum. Detailauswertungen ergaben, dass die gefahrene Geschwindigkeit keinesfalls isoliert als Ursache für Baumunfälle betrachtet werden kann; weitere Faktoren, wie Überholmanöver, Seitenwind, Wildwechsel und insbesondere Unaufmerksamkeit/Ablenkung des Fahrzeugführers spielen häufig eine entscheidende Rolle.

(zweites Bild)

Sorgen bereitet der Polizei die Entwicklung der Hauptunfallursachen. Neben Geschwindigkeitsverstößen und Vorfahrtverletzungen wurden in den zurückliegenden Jahren vermehrt Unfälle auf Grund zu geringen Abstands registriert. Hierbei handelt es sich nicht um den in der Fahrschule erlernten und errechneten Sicherheitsabstand, der zumeist durchaus eingehalten wird; vielmehr ist hier die immer häufiger zu beobachtende Verlängerung der Reaktionszeit durch Ablenkung von herausragender Bedeutung. Der Gesetzgeber hat hierauf inzwischen reagiert und die Bußgelder für die ablenkende Benutzung von technischen Geräten (Handys, Fahrzeugdisplays pp.) deutlich erhöht. "Die Polizeiinspektion Hildesheim wird sich diesem Phänomen durch verstärkte Kontrollen, aber auch durch intensive Präventionsarbeit, vermehrt annehmen", kündigte Polizeichef Uwe Ippensen an.

(drittes Bild)

Als weiterer Schwerpunkt der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit hat sich die fortlaufend hohe Zahl der Verkehrsunfallfluchten herauskristallisiert. Der Gesetzgeber hat dem Schutz der Geschädigten eine hohe Bedeutung zugemessen und das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" in § 142 StGB als Straftat festgeschrieben. Als Unfallflüchtiger gilt danach jede Person, die zum Unfallgeschehen beigetragen hat und sich, ohne die Feststellung der Art ihrer Unfallbeteiligung und der Angaben zur Person zu ermöglichen, von der Unfallstelle entfernt. Der Begriff des Unfallbeteiligten ist weit gefasst: Auch der Fußgänger, der mit seinem Einkaufswagen einen geparkten Pkw touchiert, ist ein unfallbeteiligter Verkehrsteilnehmer. Die Polizei Hildesheim hat sich der landesweiten Initiative "Rummss!!!" angeschlossen und leistet im Rahmen vielfältiger Aktionen intensive Aufklärungsarbeit mit Blick auf die Folgen einer Unfallflucht; Zeugen einer Unfallflucht werden gebeten, die Ermittlungsarbeit der Polizei zu unterstützen und ihre Beobachtungen über die Notrufnummer 110 zeitnah mitzuteilen.

(viertes Bild)

Bemerkenswert ist die Entwicklung innerhalb der Risiko-Altersgruppen. In den Jahren 2010/2011 erlitten Heranwachsende und junge Erwachsene eine überdurchschnittlich hohe Zahl schwerer Verletzungen durch Verkehrsunfälle. In den letzten Jahren ist jedoch eine deutlich geänderte Tendenz zu beobachten: Zwar gehören die 18-24jährigen weiterhin zu den Risikogruppen im Straßenverkehr, die Altersgrenze für die am stärksten gefährdeten Verkehrsteilnehmer hat sich jedoch auf die Senioren ab 65 Jahren verlagert und bestätigt den demografischen Wandel in unserer Gesellschaft. Aus diesem Grund werden von der Hildesheimer Polizei, neben den bekannten Verkehrserziehungsangeboten für Kinder und Jugendliche, gemeinsam mit der Verkehrswacht und weiteren Kooperationspartnern spezielle Fortbildungen für Senioren unter dem Motto "Fit im Auto" angeboten.

(fünftes Bild)

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Pressestelle
Kristin Schuster
Telefon: 05121/939104
E-Mail: pressestelle@pi-hi.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_hildesheim/

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