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POL-GS: Warnung der Polizei Goslar an Unternehmen vor Betrugsmasche "CEO-Fraud"

Goslar (ots)

In der letzten Woche versuchten Kriminelle im Landkreis Goslar mittels einer Betrugsmasche, des sogenannten "CEO-Fraud", an einen 6-stelligen Betrag einer Firma zu gelangen. Hierbei versuchten die Täter mittels E-Mails Entscheidungsträger im Unternehmen so zu manipulieren, dass diese zu Überweisungen von hohen Geldbeträgen ins Ausland veranlasst werden sollten. Nur aufgrund einer aufmerksamen Mitarbeiterin konnte ein Schaden abgewendet werden. Die Polizei nimmt dies zum Anlass um insbesondere Unternehmen vor dieser Masche zu warnen.

Beim "CEO-Fraud" werden vorrangig Mitarbeiter aus der Buchhaltung oder dem Rechnungswesen angeschrieben, die berechtigt sind, Überweisungen für das Unternehmen durchzuführen. Diese Mitarbeiter werden vermeintlich vom Vorstand, Geschäftsführer oder einer sonstigen Führungskraft des eigenen Unternehmens telefonisch oder per E-Mail angewiesen, eine größere Summe von einem Geschäftskonto auf ein fremdes Konto zu überweisen. Dabei wird der Mitarbeiter oft unter Zeitdruck gesetzt und zur Verschwiegenheit angewiesen, da es sich vorgeblich um ein geheimes oder vertrauliches Projekt handelt.

Die Betrüger gelangen häufig über öffentlich verfügbare Informationen auf der Webseite der Unternehmen an die Kontaktdaten der Verantwortlichen. Aber auch Online-Karriere Portale, soziale Netzwerke und Handelsregister werden genutzt um die Mitarbeiter eines Unternehmens zu kontaktieren.

Die Polizei rät Firmen daher:

   - Seien sie bei Überweisungen auf ausländische Konten aufmerksam
   - Nehmen sie persönlich Kontakt mit der Geschäftsleitung oder dem 
     Vorgesetzten auf
   - Überprüfen sie die Absenderadresse und den Inhalt der E-Mail. 
     Wenn sie misstrauisch sind, vergewissern sie sich bei der 
     Geschäftsleitung über die Zahlungsanweisung
   - Die öffentliche Angabe von Kontaktdaten des Unternehmens sollte 
     sich auf allgemeine Kontaktadressen beschränken
   - Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter für dieses Risiko 
     sensibilisieren und im sicheren Umgang mit Informationstechnik 
     regelmäßig schulen
   - Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten vor Veranlassung 
     der Zahlung Kontrollmechanismen greifen (z.B. bei hohen Summen 
     eine Vorlaufzeit einrichten)
   - Weisen sie keine Zahlungen an unbekannte Konten an
   - Wenn Ihnen bereits ein Schaden entstanden sein sollte: Wenden 
     sie sich an die Polizei und erstatten sie Anzeige

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Goslar
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 05321/339104
E-Mail: pressestelle@pi-gs.polizei.niedersachsen.de

Original-Content von: Polizeiinspektion Goslar, übermittelt durch news aktuell

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