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Polizei Paderborn

POL-PB: Alkohol- und Drogenkontrollen im Straßenverkehr

Paderborn (ots)

(uk/dk) Am vergangenen Montagvor- und nachmittag hat die Polizei Alkohol- und Drogenkontrollen im Straßenverkehr durchgeführt. Dazu war durch die Beamten in Schloss Neuhaus auf der Bielefelder Straße eine stationäre Kontrollstelle eingerichtet worden.

Die Polizei hat den Fokus ihrer Verkehrssicherheitsarbeit, neben der Bekämpfung der Hauptunfallursachen wie beispielsweise dem Missachten der Geschwindigkeitsvorgaben, insbesondere auf das Führen von Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss gerichtet. Die Zahl der Drogenverstöße bei der Teilnahme am Straßenverkehr ist in den letzten Monaten deutlich angestiegen. Im vergangenen Jahr war es jede Woche mehrfach zu Verkehrsunfällen gekommen bei denen Drogen- und/oder Alkoholeinfluss festgestellt wurden und fast 80 Menschen zum Teil schwer verletzt wurden.

Am Montag wurde bei vier PKW-Führern nach Urintests ein positives Ergebnis in Bezug auf Drogenmissbrauch festgestellt. Alle Ergebnisse wiesen deutlich auf die Einnahme von THC (Marihuana/ Haschisch) vor bzw. während der Fahrt hin. Daher wurde bei den Fahrern im Alter zwischen 19 und 47 Jahren die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und die Weiterfahrt mit dem PKW untersagt. Allen Fahrern droht nun ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot, sofern es sich um einen so genannten Erstverstoß handelt.

Der 47-jährige PKW-Führer war über die Kontrollmaßnahmen derart aufgebracht, dass gegen ihn zusätzlich eine Strafanzeige wegen Beleidigung gefertigt werden musste.

Neben den Anzeigen wegen Führens eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss wurden bei zwei LKW-Fahrern Verstöße gegen die Sozialvorschriften (Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten) festgestellt.

Darüber hinaus wurde bei zwei weiteren Fahrern von Gartenbau-Lkw die jeweilige Ladungssicherung bemängelt (keine oder zu wenige Spanngurte oder fehlende Ladeflächennetze).

Insgesamt war auffällig, dass viele motorisierte Verkehrsteilnehmer ohne ihren Führerschein unterwegs waren. Hierzu wurden Verwarngelder am Kontrollort erhoben.

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