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POL-ME: Zu zweit und betrunken mit einem Mofa verunfallt - Wülfrath - 1809069

POL-ME: Zu zweit und betrunken mit einem Mofa verunfallt - Wülfrath - 1809069
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Mettmann (ots)

Am Sonntagmorgen des 16.09.2018, gegen 10.40 Uhr, beobachteten aufmerksame Zeugen einen 30-jährigen Wülfrather, der mit einem blauen Mofa der Marke Hercules den Einmündungsbereich Föhren-/Platanen-/Akazienweg in Wülfrath befuhr, dabei verbotswidrig eine zweite Person auf dem Fahrrad mit Hilfsmotor transportierte und dabei offenbar in Folge Alkoholkonsum nicht in der Lage war das Zweirad ohne Schlangenlinien sicher zu führen. So kam es dann auch im Akazienweg zur seitlichen Kollision mit einem am rechten Fahrbahnrand ordnungsgemäß geparkten silbergrauen PKW Opel Corsa, der dabei nicht unerheblich beschädigt wurde. Wenige Meter hinter dem geparkten Opel stürzten der Mofa-Fahrer und sein 59-jähriger Sozius aus Wülfrath auf die Fahrbahn und verletzten sich dabei leicht. Dessen ungeachtet verließ der 30-jährige Unfallfahrer den Unfallort unerlaubt für mehrere Minuten, um dorthin erst zurückzukehren, nachdem die von vorbildlichen Zeugen alarmierte Polizei dort zwischenzeitlich bereits eingetroffen war.

Bei der polizeilichen Unfallaufnahme bestätigte sich schnell der Verdacht, dass der Mofa-Fahrer deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,8 Promille (0,92 mg/l). Und auch sein 59-jähriger Sozius war erheblich alkoholisiert. Bei ihm ergab ein durchgeführter Alkoholtest einen Wert von mehr als 2,2 Promille (1,14 mg/l).

Die Wülfrather Polizei leitete ein Strafverfahren gegen den 30-jährigen Wülfrather wegen Trunkenheitsfahrt, Verkehrsgefährdung und Unfallflucht ein. Die ärztliche Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und durchgeführt. Eine ausländische Fahrerlaubnis, die der Beschuldigte der Polizei vorlegte, stellten die Beamten sicher. Dem 30-jährigen Wülfrather wurde bis auf weiteres jedes Führen von führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen ausdrücklich untersagt, bis zur Ausnüchterung auch jedes Führen anderer Fahrzeuge im Straßenverkehr. Fahrzeugschlüssel für das Mofa stellte die Polizei zur Gefahrenabwehr vorsorglich sicher.

Die zwei nur leicht verletzten Mofa-Benutzer wollten sich erst später eigenständig in ambulante ärztliche Behandlung begeben. Am Opel und am Mofa entstand ein geschätzter Gesamtsachschaden in Höhe von mindestens 2.200,- Euro.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann

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