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POL-WE: Mit Kind und Kegel auf Reisen - Tipps im Rahmen der Aktion "Safe Holiday"

POL-WE: Mit Kind und Kegel auf Reisen - Tipps im Rahmen der Aktion "Safe Holiday"
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Friedberg (ots)

"Wann sind wir endlich da?" - keine zehn Minuten gefahren, schon konfrontieren viele kleine Reisende ihre Eltern mit genau dieser Frage. Die Beschäftigung von Kindern bei langen Fahrten ist eine echte Herausforderung. Dabei müssen die Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten auch noch so gestaltet sein, dass die Kleinen in ihren Kindersitzen richtig angeschnallt sitzen bleiben. Eine Grundvoraussetzung, damit bei einem möglichen Unfall das Kind so wenig wie möglich abbekommt. Doch worauf gilt es bei Kindersitzen eigentlich zu achten?

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Vorneweg

Bis Kinder 12 Jahre alt oder 1.50 m groß sind, müssen sie in einer sogenannten Rückhaltevorrichtung, also einem Kindersitz, im Kraftfahrzeug gesichert werden. Wer sich nicht daran hält, der setzt das Kind nicht nur einer übermäßig großen Gefahr aus, sondern muss auch mit einer Geldbuße und einem Punkt in Flensburg rechnen. Paragraph 21 der Straßenverkehrsordnung regelt die Personenbeförderung und damit auch die Kindersicherung. Die Auswahl an Kindersitzen ist groß, den richtigen zu finden nicht ganz einfach. Testberichte und eine Beratung im Fachgeschäft können dabei helfen. Unfallforscher empfehlen, unabhängig vom Modell, möglichst lange rückwärtsgerichtete Sitze zu verwenden.

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Der richtige Sitz

Kindersitze müssen Gewicht, Größe und Alter des Kindes entsprechen und für den vorgesehenen Sitz geeignet sein.

Soweit ist der Sachverhalt recht klar. Auf jedem Sitz sind die Daten für welche Größen / Gewichte / Altersklassen der Sitz geeignet ist abgedruckt und in einem Begleitheft erläutert. Bestimmte Sitzsysteme müssen zudem mit den in Fahrzeugen verbauten Systemen kompatibel sein.

Kindersitze müssen aber auch amtlich genehmigt sein. Das heißt, nach geltender EU-Regelung gebaut und mit ECE-Prüfzeichen versehen sein. Immer noch alles klar? Nein? Verständlich, wer kennt schon die EU-Regelungen auswendig. Aber tatsächlich ist es verhältnismäßig einfach zu überprüfen, ob die Regelungen eingehalten sind. Auf jedem Kindersitz findet sich ein orangefarbener Aufkleber, ein Zulassungsetikett, dass diese Fragen beantwortet.

Der Aufkleber beinhaltet Produktionsdaten, die ECE-Richtlinie nach der der Sitz zugelassen ist, mögliche zusätzliche Informationen zu Gewichtsangaben und Co., vor allem aber die Prüfnummer des Sitzes. Die ersten beiden Zahlen dieser Prüfnummer sind die entscheidenden. Beginnt die Nummer mit 04, dann handelt es sich um einen Sitz der auf dem neusten Stand ist. Auch Sitze mit den Prüfnummern 03 sind noch zur Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Beginnt die Nummer allerdings mit 01 oder 02, dann darf der Sitz nicht mehr genutzt werden. Er entspricht nicht mehr den gängigen Vorschriften und sollte im eigenen Interesse entsorgt werden, da den Kindern darin nicht mehr der bestmögliche Schutz gewährt wird.

Und nicht vergessen: Auch Sitze werden alt. Nicht nur nach einem Unfall sollte der Sitz daher auf jeden Fall ausgesondert werden, sondern auch weil die Kunststoffe aufgrund des Alters des Sitzes bereits spröde werden. Punkte, die gerade bei Sitzen die man gebraucht erwerben möchte, ins Auge fassen sollte.

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Ansonsten

Die richtige Kleidung, regelmäßige Pausen, genug Verpflegung an Board für mögliche Stauzeiten und viele Ideen für Ratespiele sind nur ein paar Beispiele, die die Urlaubsreise mit Kindern leichter machen. Kann kein Erwachsener auf der Rückbank bei den Kindern sitzen empfiehlt sich darüber hinaus ein zweiter Innenspiegel, damit die Kinder im Auge behalten werden können, ohne dass Fahrer und Beifahrer sich umdrehen müssen. Das minimiert die Ablenkung und erhöht die dringend notwendige Konzentration auf den fließenden Verkehr und damit auch wieder die Sicherheit aller "Passagiere an board".

Sylvia Frech, Pressesprecherin

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