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Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Wetterau

POL-FB: Gewerbsmäßiger Drogenhandel durch Pärchen aus Bad Nauheim

Friedberg (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung

der Staatsanwaltschaft Gießen, Marburger Straße 2, 35390 Gießen, stellvertretender Pressesprecher: Staatsanwalt Rouven Spieler, Tel.: 0641/934-3321, E-Mail: rouven.spieler@sta-giessen.justiz.hessen.de,

und des

Polizeipräsidiums Mittelhessen, Pressestelle Friedberg, Grüner Weg 3, D-61169 Friedberg Telefon: (06031) 601 (150) E-Mail: poea-fb.ppmh@polizei.hessen.de Pressesprecherin: Sylvia Frech

Pressemeldung vom 30.05.2018: Gewerbsmäßiger Drogenhandel durch Pärchen aus Bad Nauheim

Bad Nauheim: Das Rauschgiftkommissariat der Wetterauer Kriminalpolizei konnte am gestrigen Dienstag in Bad Nauheim ein Pärchen festnehmen, welches im Verdacht steht, regen Handel mit Betäubungsmitteln betrieben zu haben.

Monatelang führte das Kommissariat umfangreiche Ermittlungen, um einem 36-jährigen Bad Nauheimer und seinem 44-jährigen Lebensgefährten auf die Spur zu kommen. Am gestrigen Dienstag erfolgte die Durchsuchung ihrer Wohnung in der Kernstadt von Bad Nauheim und die vorübergehende Festnahme.

Die beiden arbeitslosen Bad Nauheimer stehen im Verdacht, ihren Lebensunterhalt durch den Handel mit Betäubungsmitteln und rezeptpflichtigen Arzneimitteln bestritten zu haben. Vermutlich bezogen sie vornehmlich über das Darknet die illegalen Substanzen, die sie per Postversand weitervertrieben. Bei der Durchsuchung konnten viele kleine Mengen verschiedenster Betäubungsmittel aufgefunden werden. Darunter befanden sich rund 55g Haschisch, 150g Crystal Meth, 35g MDMA und 13g Kokain. Darüber hinaus fanden sich dort über 600 Tabletten eines rezeptpflichtigen Medikaments sowie rund 270 Ecstasy-Tabletten.

Die Ermittler stellten weiterhin diverse Utensilien für den Postversand, PC, Speichermedien und Mobiltelefone sicher sowie mehrere Einheiten der Kryptowährung Bitcoin im Gegenwert von rund 50.000 Euro.

Da keine Haftgründe vorlagen, wurden die beiden Tatverdächtigen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und umfangreichen Vernehmungen wieder entlassen. Gegen sie wird wegen des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge und dem Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz ermittelt.

Staatsanwalt Rouven Spieler, stellvertretender Pressesprecher Sylvia Frech, Pressesprecherin

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Grüner Weg 3
61169 Friedberg
Telefon: 06031-601 150
Fax: 06031-601 151

E-Mail: poea-fb.ppmh@polizei.hessen.de oder
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