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Polizei Gütersloh

POL-GT: Aufmerksame Zeugen stoppen älteren Autofahrer

Gütersloh (ots)

Halle (CK) - Am Freitagnachmittag (03.08., 15.25 Uhr) bemerkte ein aufmerksamer 24-jähriger Zeuge, der mit seinem Kleinkraftrad unterwegs war, einen älteren Mann in seinem Nissan Micra, der ihm erstmalig am Ronchin-Platz durch eine erheblich unsichere Fahrtweise aufgefallen war.

Der ältere Autofahrer fuhr deutliche Schlangenlinien, geriet mehrfach in den Gegenverkehr, bremste stark ab, um dann wieder Vollgas zu geben und mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit weiterzufahren. Weiterhin konnte der Zeuge, der dem Auto hinterherfuhr sehen, dass der Senior selbst unkoordinierte Bewegungen machte.

Im Kreisverkehres an der Theenhausener Straße bog der Autofahrer nach links ein und prallte dort gegen einen weißen LKW mit polnischem Kennzeichen. Der Fahrer dieser Zugmaschine stieg kurz aus, sah sich den Schaden an und setzte dann seine Fahrt fort.

Auch der ältere Autofahrer fuhr weiter und verließ den Kreisverkehr an der Ausfahrt in Fahrtrichtung Bokel auf der Gegenfahrbahn.

Auf Höhe des Abbiegestreifens zur Autobahn in Fahrtrichtung Osnabrück gelang es einem weiteren Zeugen, einem 60-jährigen Bielefelder, der mit dem Auto unterwegs war, den älteren Mann mittels mit Handzeichen zum Anhalten zu bewegen.

Beide Zeugen sprachen den Senior an und nahmen dessen Autoschlüssel in Verwahrung, um eine Weiterfahrt und damit mögliche Gefährdung für weitere Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Weiterhin traf die zwischenzeitlich alarmierte Polizei an der Örtlichkeit ein.

Der ältere Mann machte einen stark verwirrten Eindruck und übte unkontrollierte und unkoordinierte Bewegungen aus. Da die körperlichen Ausfälle derart stark waren, wurden ein Notarzt zwecks Behandlung des Mannes hinzugezogen. Mit einem Rettungswagen wurde er schließlich in ein Bielefelder Krankenhaus gebracht.

Noch vor Ort konnte der Mann, ein 78-jähriger Steinhagener, angeben, dass er aufgrund einer Krankheit nicht mehr im Besitz seiner Fahrerlaubnis war.

Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht sowie Gefährdung des Straßenverkehrs wurde eingeleitet.

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