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POL-SE: Pinneberg: Fahrradkontrollen der Polizei - eine Taschenlampe in der Hand ersetzt das Vorderlicht nicht

Pinneberg: (ots)

Die Polizei in Pinneberg hat wie angekündigt (siehe auch http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/19027/2365099) ihre Fahrradkontrollen fortgesetzt. Die Beamten haben heute die Beleuchtungseinrichtungen am Rübekamptunnel unter die Lupe genommen. 92 Fahrräder, überwiegend von Schülern, wurden gecheckt. Neun Radfahrer müssen aufgrund der Mängel ein Verwarngeld zahlen, 13 Radfahrer kamen mit der mündlichen Verwarnung davon.

Nach den Regeln der Straßenverkehrszulassungsordnung müssen vorn und hinten fest angebrachte Lichter und Reflektoren am Rad sein. An den Pedalen sind gelbe Reflektoren gefordert. In den Speichen müssen je Rad zwei gelbe Reflektoren zu den Seiten sichern. Alternativ ist ein Reflektorstreifen am Rad zulässig. Auch Bremsen vorn und hinten und eine Klingel gehören zur Vorschrift.

Wenn die Beamten bei funktionstüchtigen Stecklichtern mal ein Auge zudrücken, so endet diese Toleranzgrenze aber dort, wo eine Taschenlampe in der Hand diese Sicherung übernehmen soll, wie heute geschehen.

Es fiel heute früh wieder auf, dass Radfahrer auf der falschen Straßenseite den Radweg befahren. Weil heute ebenfalls aufgefallen, weisen die Beamten noch einmal darauf hin, dass es besondere Regeln für Rad fahrende Kinder im Straßenverkehr gibt. Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Kinder bis zu ihrem achten Geburtstag auf dem Gehweg fahren müssen, auch wenn ein Radweg vorhanden ist. Bis zum 10. Geburtstag dürfen sie es. Kinder ab 10 Jahren müssen dann den Radweg, oder die Straße benutzen.

ots Originaltext: Polizeidirektion Bad Segeberg
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=19027

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E-Mail: sandra.mohr@polizei.landsh.de

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