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POL-SE: Kiel - Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kiel zum Seeunfall "Gorch Fock"

Kiel (ots)

Nach intensiven Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft Kiel und der
Bezirkskriminalinspektion Kiel wegen des Todesfalls der
Offiziersanwärterin Jenny B. am 03.09.2008 hat die Staatsanwaltschaft
Kiel von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, weil
zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten
nicht vorliegen.
Die 19-jährige Sanitätsoffiziersanwärterin Jenny B. war am 03.09.2008
gegen 23:43 Uhr von dem Segelschulschiff "Gorch Fock" in der Nordsee
ca. 15 km nördlich von Norderney über Bord gegangen und ertrunken.
Trotz sofort eingeleiteter Suchmaßnahmen unter Einbindung von
DGzRS-Einheiten, Flugzeugen und Hubschraubern der Bundeswehr und der
Bundespolizei sowie Marine- und Handelsschiffen konnte das
Besatzungsmitglied nicht geortet werden. Erst am 15.09.2008 gegen
17.30 Uhr wurde ihr Leichnam 65 Seemeilen nordwestlich von Helgoland
durch ein Fischereiforschungsschiff entdeckt und geborgen.
Die Ursache für den Todesfall konnte nicht abschließend geklärt
werden.
Weder die umfangreichen Vorermittlungen mit insgesamt 82
zeugenschaftlichen Vernehmungen der Stammcrew und der
Ausbildungsmannschaft, einer in Dublin durchgeführten Rekonstruktion
der Ereignisse an Bord des Segelschulschiffs, noch die
rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Untersuchungen haben
zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer
verfolgbaren strafrechtlichen Verantwortlichkeit für den Tod der
Seekadettin ergeben. Im Ergebnis kann auch aufgrund der
rechtsmedizinischen Untersuchung der Verstorbenen ein vorsätzliches
Handeln Dritter ebenso ausgeschlossen werden, wie ein Suizid. Soweit
in den Medien eine Verbindung zwischen einer etwaigen Erkrankung der
Offiziersanwärterin und damit einer Ursächlichkeit für den
Unglücksfall gemutmaßt worden ist, kann ein solcher Zusammenhang nicht
bestätigt werden.
Auch der Vorwurf fahrlässigen Handelns von Dienstvorgesetzten an Bord
der "Gorch Fock" kann nicht erhoben werden. Zwar hatte die Verstorbene
zum Zeitpunkt des Vorfalls keine Sicherungs- oder Rettungsmittel
getragen; die Voraussetzungen dafür lagen jedoch nicht vor. In der
Nacht vom 03. zum 04.09.08 herrschte eine gute Wetterlage. Eine
Anordnung zum Tragen von Notfallmitteln hätten die Verantwortlichen
des Segelschulschiffes nur bei "schwerer See" treffen müssen.
Im Ergebnis ist das Überbordgehen der Offiziersanwärterin ein
tragischer Unglücksfall. Deswegen hat die Staatsanwaltschaft Kiel von
der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen.
Weitere Erklärungen werden nicht abgegeben.
Wick
Rückfragen bitte ich an die Staatsanwaltschaft Kiel, Tel.: 0431-604
3001 zu richten.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Staatsanwaltschaft
bei dem Landgericht Kiel
- Pressestelle -
- Tel. 0431-604-3001 -
- Fax 0431-604-3015 -

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