Polizeiautobahnstation Kaiserslautern und Zentrale Verkehrsdienste
POL-PASTKL: Mann fordert offensiv zu illegalen Straßenrennen auf
Kaiserslautern West (ots)
Die Spezialisten der Autobahnpolizei stoppten am Mittwochnachmittag ein modifiziertes Fahrzeug, welches offensichtlich für illegale Straßenrennen genutzt werden sollte. Nicht nur das, sondern es wurde deutlich, dass der Fahrzeugführer damit andere Verkehrsteilnehmer zu illegalen Straßenrennen auffordern wollte. Auf allen Seiten des leistungsstarken PKW war für jeden lesbar in englischer Sprache die Aufforderung nach einem Rennen aufgebracht. Zusätzliche Angaben wie die Telefonnummer des Fahrzeugführers, sowie sein Social Media Account sollten das Rennangebot mit einer anschließenden Veröffentlichung unterstreichen. Am Fahrzeugheck war weiter -auch für jeden ersichtlich- eine große Halterung für eine 360-Grad-Kamera angebracht. Das Streben nach Klicks, Followern und riskantem Content, scheint der Fahrzeugführer über die Verkehrssicherheit und geltendes Recht zu stellen, wobei er dabei auf ein Zusammentreffen von Gleichgesinnten hoffte. Mutmaßlich sollten sich Gleichgesinnte bei ihm unter den am Fahrzeug aufgebrachten Daten melden, sodass Content -sprich die Videos von illegalen Rennen- geteilt, Personen markiert und so eine gewisse Reichweite generiert werden sollte. Da die Streife den jungen Mann direkt mit seinem Fahrzeug erwischte, als er gerade erst in den öffentlichen Verkehr einfuhr, noch kein anderes Fahrzeug neben ihn fahren konnte und die Kamera zum Kontrollzeitpunkt nicht montiert war, wird nach erster Auffassung davon ausgegangen, dass der Mann sein Vorhaben noch nicht in die Tat umsetzen konnte. Allerdings sieht der Straftatbestand des §315d Strafgesetzbuch, der sich mit illegalen Straßenrennen beschäftigt, auch in bestimmten Fällen eine Strafbarkeit im Versuchsstadium vor. Ob dieses Stadium erreicht wurde und der Fahrzeugführer den Tatbestand erfüllen konnte, wird Teil weiterer Ermittlungen sein. Der junge Mann musste unverzüglich die Aufschrift auf dem Fahrzeug entfernen und wurde über die geltenden Bestimmungen hinsichtlich des Durchführens, der Teilnahme und des Ausrichtens von illegalen Straßenrennen eindringlich belehrt. Erst vergangenes Wochenende wurden mehrere Fahrzeuge durch Kräfte der Autobahnpolizei Kaiserslautern nach einem illegalen Rennen im Bereich der A63 gestoppt. Gerade in den Sommermonaten wird weiter intensiv im Bereich der illegalen Raser- und Tuningszene kontrolliert. Wem seine Mitmenschen, seine Fahrerlaubnis und sein Fahrzeug etwas wert sind, sollte sich tunlichst gegen Illegale Straßenrennen entscheiden. Der §315d Strafgesetzbuch regelt die Strafbarkeit nicht nur für den klassischen Fall, bei dem sich mehrere Fahrzeugführer direkt miteinander duellieren. Fahrzeugführer können sich auch sogar strafbar machen, wenn sie sich ganz allein mit dem Willen eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen erwischen lassen. Außerdem machen sich auch Personen strafbar, die Rennen fördern, indem sie dabei helfen diese zu ermöglichen, durch beispielsweise Ausbremsen von anderen Fahrzeugen, der Überwachung eines Ziels etc.. Zuletzt sieht das Strafgesetzbuch auch eine Strafbarkeit bei jemandem, der ein Rennen ausrichtet, also der, der beispielsweise ein Rennen plant. Ausrichter und Durchführende müssen also nicht einmal ein Fahrzeug führen, trotzdem können sie den Tatbestand verwirklichen.|past
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