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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Festnahme eines ehemaligen Mitglieds der gambischen Streitkräfte wegen des Verdachts der Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat in den frühen Morgenstunden des heutigen Tages (16. März 2021) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 3. März 2021

den gambischen Staatsangehörigen Bai L.

durch Beamte des mit den Ermittlungen beauftragten Bundeskriminalamtes und der niedersächsischen Polizei in Hannover festnehmen lassen. Zudem wurde dort die Wohnung des Beschuldigten durchsucht.

Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, des Mordes sowie des versuchten Mordes (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 VStGB, 211 Abs. 1 und 2, 25 Abs. 2, 22, 52, 53 StGB).

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Bai L. gehörte zwischen Dezember 2003 und Dezember 2006 als Fahrer einem sogenannten "Patrol Team" der gambischen Streitkräfte (auch bekannt als "Junglers") an. Diese Einheit wurde von dem damaligen gambischen Staatspräsidenten unter anderem für die Ausführung illegaler Tötungsbefehle eingesetzt. Ziel war es, die gambische Bevölkerung einzuschüchtern und die Opposition zu unterdrücken. Vor diesem Hintergrund war der Beschuldigte an insgesamt drei solcher Liquidierungsaufträge beteiligt.

Ende Dezember 2003 erhielt die Einheit des Beschuldigten den Auftrag, in Banjul, der Hauptstadt von Gambia, einen Rechtsanwalt zu töten. In seiner Funktion als Fahrer beförderte der Beschuldigte die übrigen Mitglieder zum Anschlagsort. Dort feuerte ein Mitglied der Einheit mehrere Schüsse auf den Rechtsanwalt ab, der die Tat verletzt überlebte.

Ein Jahr später tötete das "Patrol Team" einen regierungskritischen gambischen Journalisten. Zu diesem Zweck stoppte die Einheit unter Mitwirkung von Bai L. den PkW des Journalisten auf einer Straße in der Stadt Kanifing. Im Anschluss töteten ihn zwei Mitglieder der Einheit durch mehrere Schüsse, wobei Bai L. einen der Schützen in seinem Fahrzeug transportierte.

In der Folgezeit, wahrscheinlich im Jahr 2006, erschossen Mitglieder der Einheit nahe dem Flughafen von Banjul einen mutmaßlichen Gegner des gambischen Präsidenten. Wie zuvor transportierte der Beschuldigte die übrigen Mittäter zum Ort des Geschehens.

Der Beschuldigte wird voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages (16. März 2021) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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