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Polizeidirektion Kiel

POL-KI: 180501.3 Kiel: Ausflug von zwei Brüdern mit gestohlenem Roller führt zu mehreren Anzeigen

Kiel (ots)

In der Nacht von Samstag auf Sonntag führte die Kontrolle eines Rollerfahrers und seines Sozius durch zivile Beamte des Kriminaldauerdienstes zu der Fertigung diverser Anzeigen gegen die beiden Brüder.

Gegen 02:10 Uhr wollten die Beamten den 18-jährigen Rollerfahrer und seinen 19-jährigen Mitfahrer auf der Preetzer Straße kontrollieren, da beide ohne Helm fuhren. Als die Polizisten sich als solche zu erkennen gaben, versuchte der Rollerfahrer mit dem Roller über den Bürgersteig zu fliehen. Bei der Flucht fiel der Rollerfahrer durch eine sehr unsichere Fahrweise auf und verlor letztendlich in der Röntgenstraße seinen Sozius. Der heruntergefallene Sozius leistete daraufhin gegenüber den Beamten Widerstand und beleidigte sie. Er teilte außerdem mit, dass man seinen Bruder sowieso nicht kriegen würde, da dieser viel zu schnell sei. Die Beamten nahmen den 19-Jährigen vorläufig fest. Verletzt wurde niemand.

Aufgrund seines Alkoholisierungsgrades übergaben die hinzugerufenen Beamten des 4. Polizeireviers den 19-Jährigen in die Obhut seiner Eltern. Dabei trafen sie an der Wohnanschrift der Eltern durch Zufall auf den flüchtigen Rollerfahrer und nahmen ihn vorläufig fest. Der Roller wurde im Keller des Hauses aufgefunden und sichergestellt.

Es stellte sich heraus, dass der Roller zuvor in der Preetzer Straße entwendet wurde. Es ergaben sich Hinweise, dass sowohl der Fahrer als auch der Sozius vor Fahrtantritt Alkohol und Betäubungsmittel konsumiert hatten. Ein Arzt entnahm daraufhin Blutproben. Dazu war der Rollerfahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Die Beamten händigten den Roller an den rechtmäßigen Eigentümer aus.

Der kleine Ausflug hat für die beiden Brüder nicht unerhebliche strafrechtliche Konsequenzen. Beide erwartet nun eine Anzeige wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr und des besonders schweren Falls des Diebstahls. Den Fahrer des Rollers erwartet dazu noch eine Anzeige wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis. Sein Bruder darf sich zudem noch wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidung verantworten.

Nina Otto

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