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Hauptzollamt Singen

HZA-SI: Das Glück dieser Erde, liegt auf dem Rücken der Pferde? Zoll entdeckt geschmuggelte Pferdesättel

HZA-SI: Das Glück dieser Erde, liegt auf dem Rücken der Pferde? Zoll entdeckt geschmuggelte Pferdesättel
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Singen (ots)

ZOLL entdeckt zwei handgefertigte Pferdesättel und Reitgurte im Wert von über 10.500 EURO aus der Schweiz. Einfuhrabgaben, sowie Strafsicherheit in Höhe von rund 4.600 EURO werden fällig.

Konstanz: Zwei handgefertigte Pferdesättel und Reitgurte im Wert von über 10.500 EURO hatte ein 51-jähriger Deutscher vergangene Woche im Kofferraum seines Wagens über die Grenze gebracht. Aufgeflogen ist der Schmuggel, bei einer Kontrolle des ZOLLs im Stadtgebiet Konstanz, als der Mann keine Zolldokumente für die Waren vorlegen konnte. Geplant hatte er die Reitutensilien in Konstanz per Post an Kunden in Deutschland zu versenden. Gegen den Mann wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und Einfuhrabgaben in Höhe von über 2.300 EURO erhoben. Zudem setzten die Zöllner noch eine Sicherheit für eine zu erwartende Geldbuße in gleicher Höhe fest. Über eine strafrechtliche Ahndung entscheidet das Hauptzollamt Karlsruhe.

Zusatzinformationen zu Post- und Kuriersendungen aus einem Nicht-EU-Staat Eine Post- oder Kuriersendung aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden. Ob Zölle oder Steuern bezahlt werden müssen und wie zu verfahren ist, hängt von der Art und dem Wert der Ware ab. Die Wertgrenzen gelten für Privatpersonen und gewerbliche Empfänger und zwar unabhängig davon, ob im Rahmen des Weltpostvertrages oder von einem Express- oder Kurierdienstleister befördert wurde. Bei einem Sachwert von nicht mehr als 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent und die Verbrauchsteuer (bei Warensendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren) sind aber zu erheben. Ab einem Sachwert von mehr als 150 Euro werden die Abgaben nach dem Zolltarif berechnet, das bedeutet, jede anfallende Abgabenart (z.B. Tabaksteuer, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) wird einzeln berechnet. Die Höhe der Einfuhrabgaben hängt nicht allein vom Zollwert, sondern auch von der Art und Beschaffenheit der Waren ab. Die Höhe der Einfuhrabgaben ergibt sich dann aus den im Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Union und den nationalen Steuergesetzen festgelegten Abgabensätzen. Nähere Informationen finden sie auch unter www.zoll.de.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
www.zoll.de

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