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Hauptzollamt Münster

HZA-MS: Gesetzesverstöße kommen auf den Tisch

HZA-MS: Gesetzesverstöße kommen auf den Tisch
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Münster (ots)

Zoll kontrolliert Gaststätten im Münsterland - zwei Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis entdeckt - zahlreiche weitere Gesetzesverstöße

Zwei Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis, zwei Strafverfahren wegen der unterlassenen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie 26 weitere Verdachtsfälle auf Gesetzesverstöße - das ist die Bilanz einer Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe, die das Hauptzollamt Münster am vergangenen Freitag (03.06.2022) im Münsterland durchgeführt hat.

Bei der bundesweiten Schwerpunktprüfung waren 38 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster bis in die Nacht hinein im gesamten Münsterland im Einsatz. Insgesamt befragten sie 270 Arbeitnehmende in 55 Gastbetrieben.

In einem Restaurant trafen die Zöllnerinnen und Zöllner einen Arbeitnehmer mit einem gefälschten Ausweis und ohne Aufenthaltsgenehmigung an. Ihm droht jetzt nicht nur die Ausweisung, sondern er muss sich auch in einem Strafverfahren wegen des illegalen Aufenthalts und des gefälschten Passes verantworten. Ein weiterer Arbeitnehmer verfügte nur über ein Touristenvisum und damit ebenfalls nicht über die erforderliche Arbeitsgenehmigung. Hier erwartet jetzt auch den Arbeitgeber ein Strafverfahren wegen illegaler Beschäftigung.

Zwei weitere Strafverfahren eröffneten die Zöllnerinnen und Zöllner gegen einen Arbeitgeber, der nachweislich keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hatte. In weiteren 13 Fällen bestand der begründete Verdacht, dass die Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht korrekt gezahlt hatten. Auch 13 vermutete Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns deckten die Zöllnerinnen und Zöllner auf. Allen Verdachtsfällen wird der Zoll in den kommenden Wochen nachgehen.

"Das Gaststättengewerbe gehört zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland", sagt Verena John, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster, "deshalb setzt der Zoll hier neben weiteren Branchen einen Schwerpunkt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Denn leider kommt es in diesem Bereich regelmäßig zu Gesetzesverstößen, wie sich auch bei der aktuellen Prüfung gezeigt hat."

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Münster
Verena John
Telefon: 0251/4814-1306
E-Mail: presse.hza-muenster@zoll.bund.de
www.zoll.de

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