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Hauptzollamt Krefeld

HZA-KR: Zoll stellt Luxusfahrzeuge sicher

Köln (ots)

Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) durchsucht seit heute Morgen im Rahmen eines Verfahrens gegen einen russischen Staatsangehörigen mehrere Wohnobjekte in Rottach-Egern auf der Grundlage entsprechender gerichtlicher Durchsuchungsbeschlüsse. Ziel der Durchsuchungsmaßnahme, die im Rahmen des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes durchgeführt wird, ist die Sicherstellung von diversen Fahrzeugen der Luxusklasse, die im Rahmen einer von der Behörde erlassenen Sicherstellungsanordnung vorläufig sichergestellt werden sollen. Die Maßnahme dauert derzeit noch an.

Im Zuge der Ermittlungen in dem Verfahren der zum 1. Januar 2023 neu eingerichteten Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung ergaben sich aktuelle Hinweise, dass die entsprechenden Fahrzeuge veräußert werden sollten. Dies ist im Falle so genannten eingefrorener Ressourcen im Sinne des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes bzw. der Verordnung (EU) 269/2014 unzulässig und soll durch die derzeit vorläufige Sicherstellung verhindert werden.

Die ZfS führte die Maßnahmen gemeinsam mit Zusammenarbeitsbehörden aus - das Zollfahndungsamt München, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Steuerfahndung NRW sind eingebunden.

Die betroffene Person ist im Anhang I der Verordnung (EU) 269/2014 aufgelistet. Aus der Listung folgt, dass gem. Artikel 2 Abs. 1 dieser Verordnung sämtliche Gelder und Ressourcen, die Eigentum oder Besitz dieser Person sind oder von dieser gehalten oder kontrolliert werden, eingefroren sind und damit nicht veräußert werden dürfen.

Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) ermittelt Vermögenswerte gelisteter Personen und Entitäten, die gemäß den EU-Sanktionsverordnungen "eingefroren" sind. Bei entsprechenden Anhaltspunkten zu Unternehmen, die entweder gelistet sind oder zu denen Hinweise vorliegen, führt die ZfS die notwendigen Ermittlungen im Rahmen des Verwaltungsrechts durch. Je nach Ergebnis erfolgen dann weitere Maßnahmen wie z.B. eine Sicherstellung.

Rückfragen an die Sonderkommission Matrjoschka:

Dr. Heinz Michael Horst, Stefan Thoeren

0162 / 2599401 oder 0162 / 2550366

Rückfragen bitte an:

Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS)
Dr. Heinz Michael Horst
Telefon: 0162/2599401
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Krefeld, übermittelt durch news aktuell

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