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Hauptzollamt Krefeld

HZA-KR: Weltverbrauchertag am 15. März 2021 - Der Zoll leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger

HZA-KR: Weltverbrauchertag am 15. März 2021 - Der Zoll leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger
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Krefeld (ots)

Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt.

Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürger und Bürgerinnen vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.

Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. "Verbraucher sind stets gut beraten, Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden", so Rainer Wanzke, Pressesprecher des Hauptzollamts Krefeld. "Das kann auch bei Bekleidungsplagiaten, dem ersten Anschein nach banale Artikel, der Fall sein. Hier nehmen es die Fälscher nicht so genau. Häufig werden bei der Herstellung minderwertige und nicht zugelassene Materialien verwendet, die schwere Hautreizungen und Allergien auslösen können", so Rainer Wanzke weiter.

Erst letzte Woche mussten beim Zollamt Mönchengladbach zwei Sendungen aus der Türkei mit über 300, vermutlich gefälschten Bekleidungsstücken und Taschen namhafter Hersteller aus dem Verkehr gezogen werden. Die zur Zollabfertigung vorgelegten Sendungen waren für einen Mann aus Mönchengladbach als Geschenk ausgewiesen und sollten laut seiner Deklaration privaten Zwecken dienen.

Nachdem die Zöllnerinnen und Zöllner die Warensendungen gestoppt hatten, informierten sie die Rechteinhaber der Originalwaren. Die vermutlichen Fälschungen werden nun untersucht und begutachtet. Anschließend haben die Rechteinhaber die Möglichkeit gegen den Einführer zivilrechtlich vorzugehen. Die vermutlich gefälschten Waren werden anschließend unter zollamtlicher Aufsicht vernichtet.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Krefeld
Pressesprecher
Rainer Wanzke
Telefon: 02151-10 600
E-Mail: presse.hza-krefeld@zoll.bund.de
www.zoll.de

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