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HZA-HN: Verbotene Post/ Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel im Paket

HZA-HN: Verbotene Post/ Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel im Paket
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Heilbronn (ots)

Die Kontrolleinheit Verkehrswege entdeckte bei einer Kontrolle von Postpaketen aus dem Ausland rund 2000 Gramm Rauschgift.

Der Inhalt eines transparenten Kunststoffbeutels eines aus Spanien kommenden Pakets stellte sich als Marihuana heraus. Trotz des vakuumierten Inhalts und des weiteren beigepackten Füllmaterials konnten bereits nach dem Öffnen des Kartons die geruchstypischen Ausdünstungen der sichtbaren Pflanzenbestandteile wahrgenommen werden.

Das Marihuana wurde sichergestellt. Die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen übernimmt das Zollfahndungsamt Stuttgart. Der ungefähre Schwarzmarktwert der verbotenen Sendung beträgt im Straßenverkauf rund 20 000 Euro.

Zusatzinformation:

Die Zollstellen wirken bei der Überwachung der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Betäubungsmitteln nach, aus und durch Deutschland mit. Bei Verstößen gegen ein generelles Verkehrsverbot von nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln (illegalen Drogen), werden durch die Zollbehörden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050 oder - 1051
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell

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