Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Hauptzollamt Frankfurt am Main mehr verpassen.

Hauptzollamt Frankfurt am Main

HZA-F: Hauptzollamt Frankfurt am Main überprüft das Baugewerbe - Bundesweite Schwerpunktprüfung

HZA-F: Hauptzollamt Frankfurt am Main überprüft das Baugewerbe - Bundesweite Schwerpunktprüfung
  • Bild-Infos
  • Download

Frankfurt am Main (ots)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte am 10. März bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch.

Regional waren 30 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Frankfurt am Main auf Frankfurter Baustellen im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Die Prüfungen erfolgen durch Personenbefragungen sowie Prüfungen der Geschäftsunterlagen. Insgesamt wurden 34 Arbeitgeber überprüft und vor Ort 109 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

In 43 Fällen gab es Anhaltspunkte dafür, dass der Meldepflicht zur Sozialversicherung nicht oder nicht ordnungsgemäß nachgekommen wurde. Dies bedarf einer weiteren Prüfung der Geschäftsunterlagen bei den jeweiligen Arbeitgebern. Darüber hinaus wurden noch vor Ort fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitnehmer eingeleitet, da sie der Ausweismitführungspflicht nicht nachkamen. Außerdem wurden 33 Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht festgestellt. Es ergaben sich drei Hinweise auf Leistungsmissbrauch von Arbeitnehmern und zehn Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit. In 27 Fällen erhielten die Arbeitnehmer nach eigenen Angaben nicht den derzeit gültigen gesetzlichen Mindestlohn. Darüber hinaus kam es zu einer vorläufigen Festnahme eines Arbeitnehmers, welcher zum Zeitpunkt der Prüfung mit Möbelmontagearbeiten beschäftigt war. Der Arbeitnehmer verfügte über keinen deutschen Aufenthaltstitel, welcher ihn zur Beschäftigungsaufnahme berechtigte. Gegen den Arbeitnehmer wurde noch vor Ort ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat bezüglich illegalen Aufenthalts eingeleitet und er im Anschluss zur weiteren Klärung des Sachverhalts zur Dienststelle verbracht. Im Nachgang wird nun der Arbeitgeber ermittelt, um gegen diesen u.a. wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt zu ermitteln.

Zusatzinformation:

Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung einen besonderen Fokus auf das Baugewerbe. Die FKS hat im Jahr 2025 im Bauhaupt- und Baunebengewerbe inklusive der Branchen des Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer-, Maler- und Lackiererhandwerks sowie des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes bundesweit über 10.000 Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Rund 60 Prozent der im Jahr 2025 durch die FKS festgestellten Schadenssumme sind auf die Baubranche zurückzuführen (alle Jahresergebnisse der FKS: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_node.html#vt-sprg-4)

Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Be-schäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem audit "berufund-familie". Wir bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: presse.hza-ffm@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell