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HZA-OS: Doppelt kassiert - Frau aus Osnabrück bezieht 31.530,56 Euro zu Unrecht; Zoll deckt Leistungsbetrug auf

HZA-OS: Doppelt kassiert - Frau aus Osnabrück bezieht 31.530,56 Euro zu Unrecht; Zoll deckt Leistungsbetrug auf
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Osnabrück (ots)

Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte eine 35-jährige Frau wegen des Leistungsbetruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, bezog die inzwischen rechtskräftig Verurteilte Hartz-IV-Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Sie ging einer Tätigkeit nach, die sie dem Jobcenter Osnabrück nicht mitgeteilt hatte. Durch ihre Einkünfte aus der Erbringung von Dienstleistungen über das Internet konnte sie im Zeitraum von Mai 2014 bis September 2017 insgesamt 31.530,56 Euro an Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.

Die Ermittlungen führten schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges nach § 263 Abs. 1 Strafgesetzbuch durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück.

Die Leistungsempfängerin hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die Tätigkeit aufnahm. Das hatte sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

"Neben der Freiheitsstrafe muss die Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Leon-Marvin Freitag, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Leon-Marvin Freitag
Telefon: Tel.: 0541 5066-302
E-Mail: Leon-Marvin.Freitag@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell

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