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HZA-OS: Osnabrücker Zoll deckt mehrere Verstöße auf; Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Baugewerbe

HZA-OS: Osnabrücker Zoll deckt mehrere Verstöße auf; Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Baugewerbe
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Osnabrück (ots)

51 Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Osnabrück kontrollierten am 16. April 2021 mehrere Baustellen in den Regionen Osnabrück, Nordhorn und Diepholz. Die Beamten befragten dabei 221 Arbeitnehmer*innen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen.

Die Prüfungen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt. Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsgesetz aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe.

Osnabrücker Zöllner stellten bei Ihren Kontrollen fest, dass sich 13 Arbeitnehmer illegal in Deutschland aufhielten und ohne erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigt wurden. Gegen sie sind Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet worden. Im Nachgang werden entsprechende Verfahren gegen die Arbeitgeber wegen des Verdachts der Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel bzw. ohne gültige Arbeitserlaubnis geprüft. Darüber hinaus haben sich nach ersten Erkenntnissen in weiteren 30 Fällen Unstimmigkeiten ergeben, die einer Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich dabei in 14 Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In einem Fall ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrug. Darüber hinaus besteht in 15 Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde.

Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.

Die Zöllner*innen der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewebe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle. Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer*innen Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird. In fast allen Branchenzweigen des Baugewerbes bis auf den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sind grundsätzlich spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Beispielsweise gilt seit dem 1. März 2021 im Gerüstbauhandwerk der bundeseinheitliche Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro die Stunde. Daneben müssen im Dach- und Gerüstbauhandwerk unter anderem Überstunden sowie Urlaubsgeld gezahlt werden und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen erfolgen. In den übrigen Branchen des Baugewerbes gilt seit Beginn des Jahres der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro je Stunde.

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell

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