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Hauptzollamt Osnabrück

HZA-OS: Für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt: Zoll prüft bundesweit in der Abfallwirtschaft

HZA-OS: Für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt: Zoll prüft bundesweit in der Abfallwirtschaft
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Osnabrück (ots)

Rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 10. November 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst. Im besonderen Fokus des Zolls standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen. Die Zöllnerinnen und Zöllner haben rund 6.800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Bereits vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt. Ferner wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohn/Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen/Unterlagen eingeleitet. Insgesamt sind in 985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmer*innen erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.

Das Hauptzollamt Osnabrück beteiligte sich mit 53 Beamtinnen und Beamten an der bundesweiten Schwerpunktprüfung. Im Rahmen dieser Maßnahme wurden 298 Personen von 57 Unternehmen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Nach ersten Erkenntnissen haben sich dabei in 31 Fällen Unstimmigkeiten im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück ergeben, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich dabei in 12 Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In fünf Fällen ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs. Darüber hinaus besteht in 10 Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und in vier Fällen, dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung vorliegt.

Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck@zoll.bund.de
www.zoll.de

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