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Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

HZA-FF: 18 Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis auf einer Großbaustelle in Frankfurt (Oder)

Frankfurt (Oder) (ots)

Zöllner*innen des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) kontrollierten am 16.04.2021 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Arbeitgeber der Baubranche und die auf Baustellen tätigen Arbeitnehmer*innen.

Auch in Frankfurt (Oder) wurden mehrere Baustellen geprüft. Auf einer größeren Baustelle wurden bosnische Bauarbeiter unterschiedlicher Firmen bei Schweißarbeiten angetroffen. 26 der bosnischen Arbeitnehmer waren für ein slowenisches Unternehmen in Deutschland tätig, das bosnische Arbeitnehmer hierher entsendet.

Die Personenbefragung ergab, dass die Arbeitnehmer zwar Mindestlohn erhielten, aber ob sie hier überhaupt arbeiten durften, musste erst geklärt werden.

8 der dort angetroffenen bosnischen Arbeitnehmer konnten einen Daueraufenthalt für die EU vorlegen. Diese konnten ihre Arbeiten fortsetzen. 18 bosnische Arbeitnehmer verfügten jedoch nur über einen einfachen slowenischen Aufenthaltstitel, der sie allenfalls zum touristischen Aufenthalt in Deutschland und zur Arbeitsaufnahme in Slowenien berechtigt hätte. Sie mussten die Arbeiten einstellen. Gegen diese 18 Arbeitnehmer wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der illegalen Arbeitsaufnahme eingeleitet.

Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen entscheidet jetzt die zuständige Ausländerbehörde.

Zusatzinformation:

Drittausländer, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ordnungsgemäß beschäftigt sind, können zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland entsandt werden (soweit die Tätigkeit nicht länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten dauert). Vor der Einreise der Drittausländer muss allerdings ein Visumverfahren für ein Vander Elst-Visum durchgeführt werden, welches zur entsprechenden Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet für die Dauer der Dienstleistung berechtigt. Das Vander Elst-Visum wird von der Auslandsvertretung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt (§ 21 Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern).

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Pressesprecherin
Astrid Pinz
Telefon: 0335/563-1180
E-Mail: presse.hza-ff@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Frankfurt (Oder), übermittelt durch news aktuell

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