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Polizeidirektion Neuwied/Rhein

POL-PDNR: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Neuwied für den Zeitraum vom 17.11. - 19.11.2017

Neuwied (ots)

Verkehrsunfälle im Berichtszeitraum ereigneten sich im Bereich der PI Neuwied insgesamt 12. Bei sieben der zwölf Verkehrsunfälle blieb es lediglich bei Sachschäden. In fünf Fällen meldeten sich Verkehrsteilnehmer, deren PKW durch jeweils bislang unbekannte Fahrzeugführer beschädigt wurden. Dabei konnte lediglich bei einer Unfallanzeige, durch den Geschädigten selbst, Angaben zum Verursacher gemacht werden. Der Geschädigte hatte dabei am Samstag, dem 18.11.17 sein Fahrzeug in der Kaufland Tiefgarage geparkt und abgestellt, als ein daneben parkender Fahrzeugführer die Tür seines PKW zu weit aufriss. Durch den Kontakt beider Türen kam es zu einer Beschädigung an der Tür des PKW des Geschädigten. Der Verursacher entfernte sich, nachdem er den Geschädigten zuvor noch verbal beleidigte, ohne Bekanntgabe seiner Personalien von der Unfallstelle. Die Ermittlungen zu den Personalien des Verursachers dauern hierbei noch an.

Zwischen Freitag und Sonntag wurden durch Beamte der hiesigen Dienststelle mehrfach Verkehrskontrollen im Dienstgebiet durchgeführt. Dabei wurden mehrere, nachfolgend aufgeführte Verstöße festgestellt und geahndet: Am Freitag wurden zwei Fahrzeugführer im Rahmen der Streife festgestellt, welche sich auch nicht von einem dahinter fahrenden Streifenwagen daran gehindert fühlten, über eine Ampel mit der "Lichtphase Rot" zu fahren. Beide Fahrzeugführer wurden angehalten und kontrolliert. Selbige erwartet in den kommenden Wochen ein Bußgeldbescheid. Weiter konnten im Rahmen der Kontrollen mehrfach Verkehrsteilnehmer angetroffen werden, welche weder der Gurtpflicht nachkamen, noch die mitzuführenden Dokumente wie Führerschein oder Zulassungsbescheinigung des jeweiligen Kfz, bei sich hatten. Die Verstöße wurden im Rahmen der Kontrollen verwarnt und die Fahrzeugführer auf die Gefahr eines fehlenden Sicherheitsgurts hin sensibilisiert. Kein Verständnis konnten die kontrollierenden Beamten am Samstagnachmittag für einen 56jährigen Fahrer eines Mercedes Van aus dem Kreis Ansbach aufweisen, welcher die 4-jährige Tochter seines Neffen, ohne jegliche Sicherung auf der Rückbank transportierte. Auf Frage teilte er mit, dass seine Fahrt, seinen Worten nach, lediglich von Worms bis nach Neuwied gegangen sei und es sich ja bei dem Mädchen nicht um seine Tochter handelte. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Tochter durch den an die Kontrollstelle beorderten Neffen übernommen. Den Fahrer erwarten ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.

Gerade im letzten Moment konnte bei einer Kontrolle, eines dem ersten Anschein nach fahruntüchtigen Mannes, eine Trunkenheitsfahrt verhindert werden. Der 59-jährige fiel mit torkelndem Gang und letztlich bei der Kontrolle mit verwaschener Aussprache und Alkoholgeruch in der Atemluft auf. Ein vor Ort auf freiwilliger Basis durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen stattlichen Wert von 2,22 Promille. Der Fahrzeugschlüssel wurde bis zur Ausnüchterung sichergestellt und die Nutzung seines geparkten Fahrzeugs untersagt. Aufgrund von Anzeichen von Alkoholmissbrauch wurde seitens der Beamten eine Mitteilung an die Führerscheinstelle gefertigt.

Bei einer weiteren Kontrolle wurde durch eine Streife ein Transporter kontrolliert, welcher offensichtlich illegal Schrott sammelte. Das Fahrzeug war hierbei mit Altmetall beladen. Da kein erforderliches "A-Schild" angebracht war, weder Fahrer noch Beifahrer eine Reisegewerbekarte vorlegen konnten und eine Sammelgenehmigung ebenfalls nicht vorhanden war, wurde anhand der Gesamtumstände und fehlender plausibler Angaben zur Herkunft davon ausgegangen, dass es sich um illegales Erlangen von Schrott handeln dürfte. Die auf der Ladefläche transportierten Gegenstände wurden sichergestellt und beim Vertragsabschlepper der Polizei Neuwied, zwecks der Einziehung / Verwertung zwischengelagert. Den Fahrer erwartet wegen des Verstoßes gegen die Gewerbeordnung ein Strafverfahren.

Körperverletzung mit Hundeleine - Am Freitagnachmittag, 17.11.2017, wurde hiesiger Dienststelle durch einen 77jährigen Geschädigten mitgeteilt, dass er soeben beim Sparziergang mit seiner Frau von einem Mann, welcher mit Hunde unterwegs gewesen sei, mit dessen Hundeleine geschlagen worden sei. Im Rahmen der Anzeigenaufnahme gingen die Schilderungen der Beteiligten, zum Tathergang auseinander. Der Hundebesitzer gab an, dass der 77jährige zuvor seinen Hund getreten haben soll, weshalb es seiner Darstellung nach zu den Streitigkeiten gekommen sein soll. Der genaue Tatablauf muss hierbei in den durch die Polizei Neuwied aufgenommenen Ermittlungen abschließend geklärt werden.

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz/ Widerstand gg Polizeibeamte - Am Freitagabend, 17.11.2017, wurden im Rahmen der Streife im Schloßpark von Neuwied, zwei männliche Personen im Alter von 19 Jahren kontrolliert. Da während der Kontrolle starker Cannabisgeruch festgestellt werden konnte, sollten beide Personen durchsucht werden. Einer der Heranwachsenden verweigerte dabei jegliche Angabe von Personalien. Da er sich gegen die folgenden ihm erläuterten Maßnahmen weiterhin wehrte, wurde ihm polizeilicher Zwang angedroht, was ihn jedoch nicht darn hinderte, sich weiter aktiv gegen die polizeilichen Maßnahmen zu wehren. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen kam es letztlich zu Widerstandshandlungen, bei welcher jedoch glücklicherweise keiner der Beteiligten verletzt wurde. Aufgrund seiner Alkoholisierung, ein Test ergab einen Wert von 1,12 Promille, wurde ihm auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Koblenz eine Blutprobe entnommen. Den 19-jährigen erwartet in der Folge ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Polizeibeamte. Bei der Durchsuchung seines Begleiters wurden Beweismitteln in Form von einem Joint mit Marihuana, einem sogenannten Crusher, sowie einem Griptütchen mit Marihuana aufgefunden und sichergestellt. Auch den Begleiter erwartet ein Strafverfahren, hier wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Seitens hiesiger Dienststelle werden in den kommenden Wochen auch weitere Kontrollen des Bereiches rund um den Schloßpark erfolgen.

Im Verlaufe des Wochenendes erschienen mehrere Bürger, welche Anzeige wegen Warenbetrugs erstatteten. Die Geschädigten hatten Waren bei einem Onlinehändler bestellt, bezahlt, die Ware jedoch nie erhalten. Die Ermittlungen hierzu hat die Kriminalpolizei Neuwied übernommen. Die Polizei rät allen Bürgern, sich in Sachen Internethandel/-käufen vorab eigenständig über den Verkäufer zu informieren und ggfls. Rezensionen zu lesen, bevor es zur Überweisung oder Kauf eines angebotenen Produktes kommt.

Am Samstagsabend, 18.11.2017, erstattet eine 53jährige auf hiesiger Dienststelle Anzeige wegen Bedrohung. Sie teilte mit, dass sie seit dem Mittag im 10- Minuten-Takt Anrufe auf ihr Festnetz-Telefon durch eine ihr unbekannte Nummer erhält. Hier werde sie u.a. mit dem Tode bedroht. Ermittlungen ergaben, dass es sich bei der Absender-Nummer um den SMS-Service der Telekom handelte (d.h. es wird von einem Mobiltelefon eine SMS ins Festnetz verschickt, so erreicht diese den Empfänger per Sprachnachricht). Im Rahmen der ersten Ermittlungen konnte der Anschlussinhaber festgestellt und die Ermittlungen aufgenommen werden. Eine Gefahr für die Anzeigenerstatterin konnte so seitens hiesiger Dienststelle frühzeitig gebannt werden. Den Absender der Nachricht erwartet ebenfalls ein Strafverfahren.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neuwied/Rhein

Telefon: 02631-878-0
www.polizei.rlp.de/pd.neuwied

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