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POL-PPMZ: Mainz - Kleine Verstöße - gefährlich und ein Ärgernis für andere Verkehrsteilnehmer

POL-PPMZ: Mainz - Kleine Verstöße - gefährlich und ein Ärgernis für andere Verkehrsteilnehmer
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Mainz (ots)

Befahren von Fußgängerzonen, parken in zweiter Reihe oder auf Fahrradschutzstreifen, Ablenkung durch Nutzung mobiler Endgeräte, übermäßig laute Musik im Kraftfahrzeug, zu wenig Seitenabstand beim Überholen. Die Polizei Mainz richtete diese Woche ihren Blick auf Verkehrsverstöße die nicht unmittelbar zu einem Verkehrsunfall, aber regelmäßig zu nicht unerheblichen Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer führen können. Kommt es nicht zu Gefährdungen, werden andere Verkehrsteilnehmende zumindest in ihrer Fortbewegung stark eingeschränkt oder zu Handlungen gezwungen.

Radfahrende, die Fahrradschutzstreifen oder Radwege nicht nutzen können, weil er zugeparkt ist, die mit weniger als den vorgeschriebenen 1,50 m Seitenabstand innerorts (außerorts 2,00 m) überholt werden, Autofahrende, welche ohne Freisprecheinrichtung telefonieren und dadurch erkennbar unsicher fahren, aber auch auf Fahrrädern oder E-Scootern bewegen sich Menschen einhändig mit Handy am Ohr oder fahren durch Fußgängerzonen - das Fehlverhalten ist mannigfaltig und nicht nur einer Gruppe zuzurechnen.

Weit über 250 kontrollierte Verkehrsteilnehmer und über 100 festgestellte Ordnungswidrigkeiten in dieser Woche zeigen dabei auf, dass es Erinnerungen an geltende Regelungen bedarf. Die Kontrollen fanden dabei im fließenden Verkehr, aber auch an Kontrollstellen statt. Festgestellte Schwerpunkte waren dabei Handyverstöße, Gurtverstöße, Parken in zweiter Reihe im Kaiser-Wilhelm-Ring, zugeparkte Fahrradschutzstreifen an der Goldgrube und in der Gärtnergasse. Aber auch das Befahren von Fußgängerzonen in der Ludwigstraße durch PKW oder Radfahrende in anderen Bereichen oder die Missachtung von 1,50 m Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern zum Beispiel in der Windmühlenstraße wurden überwacht und geahndet. Die allermeisten Verstöße wurden dabei unmittelbar mit einer Verwarnung zwischen 5,- und 55,- EUR geahndet und noch an Ort und Stelle durch die Verantwortlichen mit EC-Cash bezahlt.

Bei den Kontrollen wurden aber auch Personen ohne Führerschein, Verstöße gegen Steuergesetze oder unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol festgestellt. In diesen Fällen sind Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt verboten worden. Die Kontrollen wurden durch Fahrrad- und Fußstreifen, motorisierten Streifen und zeitweise in Zusammenarbeit mit der Radstreife des Verkehrsüberwachungsamtes der Stadt Mainz durchgeführt.

Das Polizeipräsidium Mainz legt seit dem ersten April einen Schwerpunkt auf die Verbesserung des Verkehrsklimas und überwacht insbesondere in den Innenstädten rücksichtloses und aggressives Verhalten im Straßenverkehr. ▷ POL-PPMZ: Mainz, Worms, Bad Kreuznach - Polizei setzt bei kleinen Verstößen an - ... | Presseportal

Unterschiede zwischen den verschiedenen Verkehrsarten werden dabei nicht gemacht. Es ist auch nicht das Fortbewegungsmittel, welches die Verstöße begeht, sondern der Mensch.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131 65-3011 / 3012 / 3013
E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

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