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Polizeipräsidium Rheinpfalz

POL-PPRP: Illegaler Welpenhandel

Speyer (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz

Am Mittwochnachmittag, den 16.03.2022, wollte ein 45-Jähriger bei einem 20-Jährigen Speyerer einen Zwergpudelwelpen kaufen. Der Welpe wurde über eine Kleinanzeige online angeboten. Da der 20-Jährige bei der Übergabe jedoch keinerlei Papiere zu dem Welpen hatte, wurde der vermeintliche Käufer misstrauisch und informierte die Polizei. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) vollstreckten Polizeikräfte einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 20-Jährigen. Hierbei konnten zwei weitere Welpen, Bargeld, das Mobiltelefon des 20-Jährigen, Kaufverträge sowie zwei vermutlich gefälschte Internationale Impfausweise und der zweijährige Hund des 20-Jährigen aufgrund fehlendem Impfschutz sichergestellt werden. Der 20-Jährige wurde erkennungsdienstlich behandelt. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachtes des gewerbsmäßigen Betruges und Verstoßes gegen das Tiergesundheitsgesetz ermittelt. Es droht ihm eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621/963-2773 oder per E-Mail kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de entgegen.

Beachten Sie bitte auch die Tipps Ihrer Polizei sich vor Betrug bei dubiosen Welpenverkäufer zu schützen:

   -	Vorsicht bei Angeboten in Onlineportalen, Kleinanzeigen, 
Tageszeitungen.
   -	Keine Hunde an zwielichtigen Orten wie Autobahnraststätten, 
Hinterhöfen oder ähnlichen Orten kaufen.
   -	Den Kaufvertrag sollte man eingehend prüfen und/oder ihn 
fachmännisch prüfen lassen, gerade wenn Vorab Zahlungen geleistet 
werden sollen.
   -	Die Personalien der Verkäufer sollten anhand eines 
Personaldokuments notiert oder abfotografiert werden.
   -	Käuferinnen und Käufer von Tieren sollten genau auf das Aussehen
und Verhalten des Welpen achten und bestenfalls das Muttertier 
gesehen haben.
   -	Die Hunde dürfen erst im Alter von mindestens 8 Wochen abgegeben
werden. Hunde, die aus dem EU-Ausland zum Handel nach Deutschland 
verbracht werden, müssen mindestens 15 Wochen alt sein.
   -	Vor dem Kauf des Tieres, sollte man den Hund einem Tierarzt 
vorstellen oder sich Kopien tierärztlicher Atteste geben lassen.
   -	Man sollte auf notwendige Gesundheitsmaßnahmen wie Impfungen, 
aktuellen EU-Heimtierausweis, Chippen des Welpen und rassespezifische
Voruntersuchungen achten (Herz, HD, Röntgen, ggfls. MRT etc.).
   -	Melden Sie unseriöse Züchterinnen und Züchter, illegale 
Händlerinnen und Händler oder Vermittler beim Veterinäramt, der 
obersten Veterinärbehörde des jeweiligen Bundeslandes (i.d.R. das 
Landwirtschaftsministerium) oder der Polizei.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://s.rlp.de/zx1rR oder unter der Seite der www.polizei-beratung.de Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, erstatten Sie Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Elisabeth Bender
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeipräsidium Rheinpfalz, übermittelt durch news aktuell

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