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POL-PPWP: In der dunklen Jahreszeit auf Sichtbarkeit im Verkehr achten

POL-PPWP: In der dunklen Jahreszeit auf Sichtbarkeit im Verkehr achten
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Westpfalz (ots)

In der dunklen Jahreszeit ist es besonders wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr gut sichtbar sind. Schlechte Sichtverhältnisse, wie bei Regen oder Nebel, sorgen für zusätzliche Gefahren auf den Straßen. Mit diesen Tipps sind Sie und Ihre Kinder sicher im Herbst und Winter unterwegs.

Oberstes Gebot: Sichtbarkeit erhöhen Morgens ist es länger dunkel. Um besser gesehen zu werden, sollten insbesondere Kinder helle und mit Reflektoren ausgestattete Kleidung tragen. Aber auch für Erwachsene gilt das Motto: Sehen und gesehen werden. Wer dunkel gekleidet ist, läuft Gefahr, übersehen oder erst sehr spät wahrgenommen zu werden. Nicht jede Straße ist optimal ausgeleuchtet. Reflektierende Kleidung hilft, früher von Auto und Rad Fahrenden gesehen zu werden.

Gegenseitige Rücksichtnahme Für alle, die mit dem Auto fahren, heißt es jetzt wieder verstärkt: Vorsicht, Kinder! Die Jüngsten kennen häufig die Verkehrsregeln nicht, sind unsicher, aufgedreht und können die Geschwindigkeit von Autos nicht richtig einschätzen. Insbesondere in Bereichen rund um Schulen aber auch Kitas gilt deshalb immer: Runter vom Gas und besonders aufmerksam fahren!

Achtung Schulbus Es ist eine Situation des täglichen Straßenverkehrs: Busse des Linienverkehrs oder gekennzeichnete Schulbusse fahren schon längere Zeit vorweg und wollen dann an der nächsten Haltestelle angehalten. Eilige wollen jetzt nicht noch mehr Zeit verlieren und versuchen, schnell zu überholen.

Aber generell gilt: Hält ein Schul- oder Linienbus mit Warnblinker an einer Haltestelle, dürfen Autofahrer nur vorsichtig und mit ausreichend Abstand daran vorbeifahren, ohne aussteigende Fahrgäste zu behindern oder zu gefährden. Falls nötig, muss das Auto warten. An stehenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht müssen Autofahrer vorsichtig und mit ausreichend Abstand vorbeifahren. Wenn Fahrgäste ein- und aussteigen gilt Schrittgeschwindigkeit. Diese Regelungen gelten auch für Haltestellen außerhalb geschlossener Ortschaften sowie für Haltebuchten. Beim Anfahren müssen Autofahrer ÖPNV- und Schulbussen die zügige Abfahrt ermöglichen. Das heißt, Sie müssen Busse in den fließenden Verkehr einfädeln lassen. Sobald ein Bus während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf er nicht überholt werden.

Besondere Vorsicht gilt an Schulbushaltestellen: Vor allem jüngere Schüler, die im Straßenverkehr noch "Neulinge" sind, können Gefahren noch nicht richtig einschätzen. Meist verlassen sie in Grüppchen den Bus und sind dabei oft abgelenkt, so dass sie das Verkehrsgeschehen nicht ausreichend wahrnehmen.

Mit dem Slogan "Mehr Vorsicht - mehr Rücksicht!" sind Sie auf jeden Fall immer gut beraten.

Kommen Sie gut durch die dunkle Jahreszeit! |elz

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westpfalz

Telefon: 0631 369-1080 oder -0
E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/westpfalz

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Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeipräsidium Westpfalz, übermittelt durch news aktuell

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