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Polizeipräsidium Ulm

POL-UL: (UL) Dietenheim - Hundehalter uneinsichtig
Am Montag ließ ein Mann in Dietenheim seine zwei Hunde im heißen Auto.

Ulm (ots)

Gegen halb 10 Uhr bemerkte ein Zeuge die zwei kleinen Hunde in einem Auto auf einem Parkplatz in der Friedlandstraße. Das Auto stand wohl seit längerer Zeit in der prallen Sonne. Der Innenraum hatte sich bereits stark aufgeheizt. Die beiden Hunde waren auf der Rückbank angeleint und hatten kein Wasser. Deshalb sorgte sich der Zeuge und machte sich auf die Suche nach dem Halter. In einer nahe gelegenen Arztpraxis wurde er fündig und machte ihn auf die gefährliche Situation aufmerksam. Den 83-Jährigen Hundehalter interessierte das nicht weiter und er beschimpfte den Zeugen. Auch gegenüber der hinzugerufenen Polizei zeigte er sich uneinsichtig. Jetzt sieht der Mann einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz entgegen.

Die Polizei warnt: Hohe Temperaturen und strahlender Sonnenschein können auch Schattenseiten haben. Gerade für Hunde wird es im Auto schnell unerträglich. Bei 28 Grad im Freien ist der Innenraum schon nach zehn Minuten 35 Grad heiß, nach einer halben Stunde sind es bereits 50 Grad. Der Kreislauf eines Hundes ist wesentlich sensibler als eines Menschen. Die Temperatur können Hunde nicht durch Schwitzen ausgleichen, stattdessen hecheln sie. Dabei verlieren die Vierbeiner sehr viel Flüssigkeit, die rasch ersetzt werden muss. Sonst droht dem besten Freund des Menschen ein Kreislaufkollaps, der tödlich enden kann.

Wer im Schatten parkt, muss wissen, dass dieser schnell wandert. Schon bald steht der Wagen wieder in praller Sonne. Die Fenster einen Spalt zu öffnen, genügt nicht. Wer sie weiter offen lässt, kann Probleme mit der Versicherung bekommen. Deshalb rät die Polizei, keine Tiere im Auto zurück zu lassen, auch nicht für vermeintlich kurze Zeit. Schnell wird man aufgehalten - vielleicht zu lange für das Tier. In solchen Fällen muss mitunter die Polizei das Auto öffnen und den Vierbeiner retten. Dafür muss sie dem Verantwortlichen die Kosten berechnen und meist auch wegen eines Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz ermitteln, wie in diesem Fall.

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Dominik Köhler, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de

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