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Polizeipräsidium Reutlingen

POL-RT: Korrektur zur Pressemeldung vom 01.10.2025
12.06 Uhr Kirchheim/Teck (ES): Vorfahrt mitssachtet

Reutlingen (ots)

Bei dem Unfall wurde nur der 21 Jahre alte Rollerfahrer verletzt.

Bitte nachfolgende, korriegierte Pressemeldung verwenden:

Kirchheim/Teck (ES): Vorfahrt missachtet

Die Missachtung der Grundregel "Rechts vor Links" ist die Ursache eines Verkehrsunfalls, den ein 15-Jähriger am Dienstagmittag an der an der Einmündung Obere Steinstraße / Schlierbacher Straße verursacht hat. Der Jugendliche war gegen 13.15 Uhr mit einem Microcar auf Oberen Steinstraße in Richtung Jakobstraße unterwegs. An der Einmündung zur Schlierbacher Straße missachtete er die Grundregel "Rechts vor Links", sodass es zu Kollision mit einem von rechts auf der Schlierbacher Straße heranfahrenden Elektro-Scooter eines 21-Jährigen kam. Durch den Aufprall stürzte der Rollerfahrer auf die Fahrbahn und wurde nach derzeitigen Erkenntnissen leicht verletzt. Ein Rettungswagen brachte ihn anschließend ins Krankenhaus. Der entstandene Sachschaden an dem Microcar wird auf etwa 3.000 Euro, der Sachschaden am Roller auf etwa 100 Euro geschätzt. Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass an dem Roller kein Versicherungskennzeichen angebracht war, weshalb der 21-Jährige einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Versicherungsgesetz entgegensieht. (cw)

Rückfragen bitte an:

Christian Wörner (cw), Telefon 07121/942-1102

Polizeipräsidium Reutlingen

Telefon: Mo. - Fr./7:00 bis 17:00 Uhr: 07121/942-1111
außerhalb dieser Zeiten: 07121/942-2224
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de

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