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Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern

IM-MV: Keine Einflussnahme des Innenministers auf Beförderung in der Landespolizei

Schwerin (ots)

In der öffentlichen Diskussion und aktuellen Berichterstattung bezüglich einer Beförderung eines Beamten der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern wird der Eindruck erweckt, Innenminister Christian Pegel habe persönlich Einfluss auf die Beförderung genommen. Dies ist unzutreffend.

Die jüngst durch den Staatssekretär vorgenommene Beförderung eines Beamten steht in keinem Zusammenhang mit der anstehenden Ausschreibung der Direktorenstelle des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LBPK).

Die aktuell öffentlich diskutierte Beförderung hat der Staatssekretär in Abwesenheit des Innenministers in dessen Vertretung abschließend entschieden. Der Innenminister war an dieser abschließenden Entscheidung nicht beteiligt.

In Diskussionen der zurückliegenden Tage hatte der Staatssekretär dargelegt, dass der Innenminister bereits vor der Sommerpause den schnellstmöglichen Beginn der Wiederbesetzung der Direktorenstelle des LPBK angeregt hatte. Diese Ausschreibung ist bislang noch nicht einmal veröffentlicht und eine Entscheidung zu dieser Nachbesetzung der Direktorenstelle war somit mit dem aktuell öffentlich diskutierten Verfahren nicht verbunden. Erst mit der Veröffentlichung der dafür notwendigen Ausschreibung steht fest, welche Beamtinnen und Beamten sich auf diese Stelle bewerben können, also welche Erfahrungen oder speziellen Ausbildungen vorausgesetzt werden.

Allerdings gilt, dass der Beamte, der die Funktion nunmehr seit drei Jahren kommissarisch leitet, eine faire Chance für eine Bewerbung auf diese Stelle erhalten muss. Hierauf hatte der Minister vor dem Sommer hingewiesen. Dies folgt aus Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Nach dieser Rechtsprechung muss bei längerfristigen - also vor allem bei mehrjährigen - Dauervertretungen einer Vakanzstelle der Vakanzvertreter eine Chance zur Beteiligung an einem Besetzungsverfahren erhalten. Dies gehört zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn und stellt sicher, dass niemand benachteiligt wird.

Innenminister Christian Pegel betont: "An der aktuell öffentlich diskutierten Beförderung war ich nicht beteiligt. Die erfolgte Beförderung und die noch ausstehende Ausschreibung zur Besetzung des Direktors des LPBK sind zwei völlig verschiedene Vorgänge. Die erst künftig erfolgende schnelle Wiederbesetzung der vakanten Direktorenstelle war allerdings meine Forderung. Diese Ausschreibung zur Besetzung des Direktors des LPBK muss - unter Wahrung der gleichen Bewerbungschancen - allerdings dem aktuell diese Stelle Wahrnehmenden eine faire Chance geben. Die Rechtsprechung ist hier klar: Wer eine Funktion über Jahre kommissarisch verantwortet, darf im Auswahlverfahren nicht von vornherein ausgeschlossen sein."

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0385/58812003
E-Mail: presse@im.mv-regierung.de
https://www.regierung-mv.de

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