Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
IM-MV: Bezahlkarte in MV: 5.400 Karten bereits aktiv im Einsatz
Schwerin (ots)
In Mecklenburg-Vorpommern wird die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber landesweit konsequent umgesetzt. Im engen Austausch mit den sechs Landkreisen sowie den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin hat das Land die neue Bezahlkarte erfolgreich etabliert. Ziel ist es, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) künftig einheitlich, digital und transparent bereitzustellen.
"Nachdem wir im März dieses Jahres alle volljährigen Bewohnerinnen und Bewohner unserer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) mit der Bezahlkarte ausstatten konnten, wird sie nun schrittweise auch in den Kommunen eingeführt. Inzwischen ist sie in allen Landkreisen und beiden kreisfreien Städten im Einsatz", erklärt Innenminister Christian Pegel. Aktuell werden bereits rund 5.400 Bezahlkarten aktiv genutzt (inklusive der ausgegebenen Karten in der EAE).
Die Bezahlkarte ersetzt weitgehend die bisherige Barauszahlung und ermöglicht bargeldloses Bezahlen im Alltag. Überweisungen und Geldtransfers ins Ausland sind ausgeschlossen. Dies stellt sicher, dass die Leistungen ausschließlich für den persönlichen Bedarf in Deutschland verwendet werden. Damit sollen Verwaltungsprozesse effizienter gestaltet, die Zweckbindung der Leistungen besser gewährleistet und Integrationsanstrengungen zielgerichtet unterstützt werden.
"Durch diese Regelungen wird zum einen sichergestellt, dass die bereitgestellten Leistungen ausschließlich zur Deckung des persönlichen Bedarfs in Deutschland verwendet werden und auf der anderen Seite ist dies ein Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung und Teilhabe", so der Minister und weiter: "Wir schaffen mehr Transparenz, vereinfachen Verwaltungsabläufe und gewährleisten gleichzeitig, dass notwendige Leistungen zuverlässig zur Verfügung stehen."
Bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung erhalten Asylbegehrende ihre Bezahlkarte, die später in den Landkreisen weitergenutzt werden kann - ein wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung des Verfahrens. Dabei werden die von den Landkreisen und kreisfreien Städten veranlassten Gutschriften auf die Bezahlkarten durch das Land ebenso erstattet, wie die bisherigen Barzahlungen an die Leistungsempfänger.
Inzwischen haben die beiden kreisfreien Städte Schwerin und Rostock und sämtliche Landkreise ihre eigenen Bezahlkartensysteme und mit der Verteilung der entsprechenden Karten begonnen. "Mittlerweile erhalten Asylbegehrende bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes eine Bezahlkarte, die nach Ankunft der Asylbegehrenden in den Landkreisen und kreisfreien Städten weiterverwendet werden kann - das war auch unser erklärtes Ziel. Die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte bedeutet auch eine spürbare Entlastung für unsere Verwaltungen. Mit der Umstellung auf ein digitales, einheitliches Bezahlsystem reduzieren wir den Aufwand für Bargeldauszahlungen deutlich und vereinfachen viele Verwaltungsprozesse. So gewinnen unsere Mitarbeitenden in den Kommunen wertvolle Zeit für andere Aufgaben und können sich stärker auf individuelle Anliegen konzentrieren. Die Bezahlkarte schafft klare Abläufe, vermeidet Fehlerquellen und bringt damit mehr Effizienz in den Arbeitsalltag der Behörden", so Innenminister Christian Pegel und ergänzt:
"Die Einführung der Bezahlkarte ist für uns als Land Mecklenburg-Vorpommern ein großes Projekt. Ich bin allen Beteiligten dankbar für den konstruktiven Austausch, um ein gemeinsames Vorgehen in unserem Land umzusetzen und so dafür zu sorgen, dass wir faire und klare Rahmenbedingungen im ganzen Land geschaffen haben."
Am 27. August 2024 konnte nach einem EU-weiten Ausschreibungsverfahren der Zuschlag zur Umsetzung der Bezahlkarte in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes an das niederländische Unternehmen "Yoursafe B.V." erteilt werden (siehe Pressemitteilung Nr. 196/2024).
Hintergrund
Am 6. November 2023 hat die Ministerpräsidentenkonferenz die Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) vereinbart. Die Länder sollten zur Einführung der Bezahlkarte bis zum 31. Januar 2024 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bundeseinheitliche Mindeststandards definieren.
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