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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

IM-MV: Ostseebad jetzt offizielle Bezeichnung für die Gemeinde Mönchgut/ Innenminister Renz: Ein Plus für touristisches Marketing

Schwerin (ots)

Seit dem 1. Dezember 2020 ist die Gemeinde Mönchgut, die zum 1. Januar 2018 aus der Fusion der ehemaligen Gemeinden Gager, Middelhagen und Thiessow hervorging, ein "staatlich anerkanntes Seebad" nach dem Kurortgesetz. Für die Gemeinde im Südosten von Rügen war diese Anerkennung jedoch nur der erste Schritt. Sie möchte sich auch mit dem Namenszusatz "Ostseebad" schmücken. Eine solche kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung kann das Innenministerium verleihen und dann von der Gemeinde im amtlichen Verkehr geführt werden z.B. auf dem Ortseingangsschild.

Innenminister Torsten Renz: "Alle Voraussetzungen lagen vor, so dass ich dem Antrag der Gemeinde zustimmen konnte. Der jetzt offizielle Namenszusatz unterstützt das touristische Marketing für diese fantastischen Orte zum Urlauben in dieser reizvollen Naturlandschaft und er stiftet Identität nach der Gemeindefusion."

Der Tourismus spielt seit jeher in Middelhagen, Gager und Thiessow eine übergeordnete Rolle und ist der wichtigste Wirtschaftsfaktor. Mit der Verleihung der Bezeichnung "Ostseebad" wird die Gemeinde Mönchgut in eine Gruppe anderer angesehener Gemeinden eingegliedert und mit ihnen gleichgestellt.

Das Ministerium für Inneres und Europa kann gemäß § 8 Absatz 4 Satz 1 Kommunalverfassung M-V auf Antrag der Gemeinde kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnungen verleihen. Eine kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung ist kein Bestandteil des amtlichen Gemeindenamens, sondern stellt ein eigenständiges Element neben dem Gemeindenamen dar. Sie trifft eine Aussage über den Status, die Eigenart oder Funktion der betreffenden Gemeinde in aktueller oder historischer Hinsicht.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits eine Reihe von Städten und Gemeinden, die eine dem Gemeindenamen vorangestellte kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung verliehen bekommen haben.

So darf Neubrandenburg seit 2019 die Bezeichnung "Vier-Tore-Stadt" führen, Teterow ist seit 2017 "Bergringstadt", Gnoien kann sich "Warbelstadt" nennen (2017), Rostock erhielt den Namenszusatz "Universitätsstadt" (2016), Ueckermünde die Bezeichnung "Seebad" (2013), Neustrelitz ist seit 2013 "Residenzstadt", die Stadt Neukalen "Peenestadt" (2012), die Stadt Malchow darf sich "Inselstadt" nennen (2011), die Stadt Ribnitz-Damgarten ist seit 2009 "Bernsteinstadt", die Gemeinde Ankershagen hat den Namenszusatz "Schliemanngemeinde" (2010) und Woldegk ist seit 2008 die "Windmühlenstadt". Die Gemeinde Heringsdorf ist seit 2007 offiziell als "Ostseebad" bekannt und Güstrow seit 2006 "Barlachstadt".

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa
Telefon: 0385/5882003
E-Mail: presse@im.mv-regierung.de
https://www.regierung-mv.de

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