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Polizeiinspektion Leer/Emden

POL-LER: Pressemitteiung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 22.10.2020

Polizeiinspektion Leer/Emden (ots)

++Brand eines landwirtschaftlichen Gebäudes++Amtsanmaßung++Trunkenheit im Straßenverkehr++Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem S-Pedelec++

Moormerland - Brand eines landwirtschaftlichen Gebäudes Am 22.10.2020 wurde gegen 04:35 Uhr der Brand eines landwirtschaftlichen Gebäudes im Gemeindeteil Tergast gemeldet. An einer kombinierten Maschinenhalle mit Stall am einem landwirtschaftlichen Hof am Ippenwarfer Weg entstand aus bislang noch nicht geklärten Ursache ein Feuer, bei welchem das Gebäude und die dort befindlichen landwirtschaftlichen Maschinen zerstört wurden. Personen oder Tiere kamen nicht zu Schaden. Nach bisherigen Erkenntnissen liegt der Schaden im mittleren sechsstelligen Bereich. Die Löscharbeiten der Feuerwehr dauerten über den Vormittag hinweg an. Die Polizei hat die Tatörtlichkeit besichtigt und die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.

Leer/ Moormerland - Amtsanmaßung Am 20.10.2020 um 15:58 Uhr kam es in der Gemeinde Moormerland zu einem Anruf von unbekannten Personen, welche sich als Polizeibeamte der örtlichen Polizeidienststelle ausgaben. Ein vergleichbarer Anruf wurde am 21.10.2020, gegen 13:18 Uhr aus der Stadt Leer gemeldet. In beiden Fällen gaben die Anrufer vor, Polizeibeamte der zuständigen Polizeidienststelle zu sein. Ebenfalls wurde seitens der Anrufer behauptet, dass es im Umfeld der Wohnort der Anschlussinhaber zu erheblichen Straftaten gekommen sei. Die in diesem Fall angerufenen Bürgerinnen, eine 83-jährige Frau aus Moormerland und eine 81-jährige Frau aus Leer erkannten den enthaltenen Betrugsversuch und beendeten die Telefonate. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass Anrufe dieser Art von keiner Polizeidienststelle getätigt werden. Die Polizei fragte ebenfalls nicht nach Wertsachen und bietet auch keine Sicherstellung von Wertsachen aus präventiven Gründen an.

Rhauderfehn- Trunkenheit im Straßenverkehr Am 21.10.2020 gegen 23:50 Uhr bemerkten zwei Verkehrsteilnehmer am Verkehrskreisel in Rhauderfehn eine männliche Person auf einem Mofa, welche sich unsicher fahrend im öffentlichen Verkehr bewegte. Die Verkehrsteilnehmer verständigten umgehend die Polizei und konnten den Mofafahrer überzeugen, auf der Straße Rajen anzuhalten und dort bis zum Eintreffen der Polizei zu verbleiben. Vor Ort wurde stellten die eingesetzten Polizeikräfte fest, dass der 49-jährige Mofafahrer aus Rhauderfehn einen Atemalkohol von 2,41 Promille aufwies. Da der Betroffene ebenfalls nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wird geprüft, ob eine Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen eines Mofas erforderlich ist, vorliegt. Dem Mann, der sich nun in einem Strafverfahren verantworten muss, wurde die Weiterfahrt untersagt.

Borkum - Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem S-Pedelec Am 21.10.2020 um 11:35 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung der Polizei Borkum im Bereich der Reedestraße ein Fahrradfahrer mit sehr hoher Geschwindigkeit auf. Die eingesetzten Kräfte entschlossen sich zur Kontrolle des Fahrradfahrers, da es sich bei dem Fahrrad nach ersten Erkenntnissen um ein S-Pedelec handelte. Für das Führen eines S-Pedelec müssen gesetzliche Vorgaben eigehalten werden, was auf den vorliegenden Sachverhalt nicht zutraf. Die Einsatzkräfte nahmen die Nachfahrt auf und stellten dabei gefahrene Geschwindigkeiten von bis zu 40 km/h fest. Bei der nachfolgenden Kontrolle erhärtet sich der Eindruck, dass es sich bei dem überprüften Fahrrad um ein führerscheinpflichtiges S-Pedelec handelt. Allerdings entzog sich der zu Kontrollierende der abschließenden Prüfung durch Flucht. Die Einsatzkräfte entschlossen sich zunächst zur Nachfahrt, brachen diese dann aber aus Sicherheitsgründen in der Fahrradstraße ab, da der Radfahrer, ein 32-jähriger Saterländer mit regelmäßigem Aufenthalt auf Borkum, den Polizeibeamten bekannt war. Die weiterführenden Maßnahmen der Borkumer Polizei führten zum Auffinden des Fahrrades, welches dann komplett überprüft und als S-Pedelec zugeordnet werden konnte. Der uneinsichtige Fahrradfahrer verfügte nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse AM. Weiterhin bestand keine Haftpflichtversicherung für das als Kleinkraftrad geltende S-Pedelec und die Helmpflicht wurde missachtet. Daher muss sich der 32-jährige nun in einem Strafverfahren bezüglich der zusammengefassten Verstöße verantworten.

Hinweise bitte telefonisch an die zuständigen Dienststellen unter:

Polizei Leer 0491-976900

Polizei Emden 04921-8910

Autobahnpolizei Leer 0491-929250

Polizeistation Borkum 04922-91860

Polizeistation Bunde 04953-921520

Polizeistation Filsum 04957-928120

Polizeistation Hesel 04950-995570

Polizeistation Jemgum 04958-910420

Polizeistation Moormerland 04954-955450

Polizeistation Ostrhauderfehn 04952-829680

Polizeistation Rhauderfehn 04952-9230

Polizeistation Uplengen 04956-927450

Polizeistation Weener 04951-914820

Polizeistation Westoverledingen 04955-937920

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Leer/Emden
Pressestelle
Telefon: 0491-97690 104 / 114
E-Mail: pressestelle@pi-ler.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-ler.polizei-nds.de

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