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POL-REK: 200121-3: Nicht angepasste Geschwindigkeit führte zu folgenschwerem Unfall - Pulheim

POL-REK: 200121-3: Nicht angepasste Geschwindigkeit führte zu folgenschwerem Unfall - Pulheim
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Rhein-Erft-Kreis (ots)

Die Polizei nahm einen Verkehrsunfall auf, bei dem ein Auto bei Nebel von der Fahrbahn abkam und mit der Leitplanke kollidierte. Die Polizei warnt zu dieser Jahreszeit vor unbeständigen Wetterbedingungen.

Regen, Nebel, Schnee und Eis - das Wetter verändert die Bedingungen für Autofahrer. Obwohl moderne Technik am Fahrzeug das Fahren bei schlechtem Wetter erleichtert, bleibt der Einfluss des Wetters entscheidend und kann sogar den gesamten Verkehr lahm legen. Die bei solchen Bedingungen gewählten Fahrgeschwindigkeiten haben starken Einfluss auf die Frage, ob sich ein Verkehrsunfall ereignet oder nicht.

Bei Nebel und einer Sichtweite von unter 50 Metern fuhr ein 44-jähriger Autofahrer am Montag (20. Januar) um 22:20 Uhr auf der Landesstraße 93 zwischen Sinnersdorf und Stommeln. Am Einmündungsbereich zur Landesstraße 18 erkannte er eigenen Angaben den Streckenverlauf nicht mehr, worauf sein Wagen nach rechts von der Fahrbahn abkam und mit der Leitplanke kollidierte. Dabei erlitt der 44-Jährige leichte Verletzungen, die später in einem Krankenhaus behandelt werden mussten. An seinem Wagen und der Leitplanke entstanden Sachschäden.

Die Polizei möchte mit den nachfolgen Hinweisen einige Gefahrenfaktoren bei unterschiedlichen Wetterlagen wieder ins Gedächtnis der Fahrerinnen und Fahrer holen:

Die gewichtigste Rolle spielt die gefahrene Geschwindigkeit! Nur wer angepasst fährt, ist auch in der Lage, bei einer Gefahrbremsung unfallfrei den Wagen zum Stehen zu bringen. Also lieber einen Gang zurückschalten und langsam fahren!

Des Weiteren spielt die Erkennbarkeit eine große Rolle im Straßenverkehr. Nicht nur reflektierende Kleidung bei Fußgängern oder Radfahrern dient der Verkehrssicherheit. Auch die im Fahrzeug verbauten Beleuchtungseinrichtungen bedürfen ihrer Aufmerksamkeit. Nebelscheinwerfer dürfen bei Bedarf nicht nur bei Nebel, sondern auch bei Starkregen oder starkem Schneefall benutzt werden, bei der Nebelschlussleuchte gibt es jedoch andere Regeln zur Benutzung:

Die Nebelschlussleuchte dient der Warnung nachfolgender Verkehrsteilnehmer und der Erkennbarkeit des eigenen Autos. Bei Sichtweiten unter 50 Metern ist diese einzuschalten. Und genau hier liegt das nächste Problem! Wissen Sie spontan, wo sich der Schalter zum Einschalten dieses Lichtes befindet? Schauen Sie sich bitte bei Tage genau an, wo die Lichtschalter sind. Auch die Geschwindigkeit ist bei Benutzung dieser sehr hellen, roten Lampe anzupassen. Mehr als 50 Km/h sind nicht erlaubt. Löst sich der Nebel auf, gilt es, die zuvor eingeschaltete Lampe auch wieder auszuschalten, um das Blenden nachfolgender Autofahrer zu vermeiden.

Unser Tipp: Achten Sie auf die Kontrollleuchten für die Beleuchtung (Fernlicht, Nebelscheinwerfer, Nebelschlussleuchte) in Ihrem Fahrzeugcockpit und schließen Sie eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer aus! (bm)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02233 52-3305
Fax: 02233 52-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

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