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Bergheim (ots) - Bei Geschwindigkeitsmessungen, die der
Verkehrsdienst der Erftkreispolizei regelmäßig an
Unfallschwerpunkten durchführt, fielen im Monat Juli zwei
Pkw-Fahrer durch ihre Geschwindigkeitsüberschreitungen besonders
auf.
Am 18.7.2000 wurde bei einer Lasermessung ein 59-jähriger Autofahrer auf der Landstraße 162 in Erftstadt-Gymnich mit einer Geschwindigkeit von 127 km/h festgestellt; die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt an dieser Stelle 70 km/h. Abzüglich der vorgeschriebenen Toleranzwerte ergibt sich für den 59-Jährigen eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 53 km/h. Den Mann erwartet ein einmonatiges Fahrverbot, 300 DM Bußgeld und ein Vierpunkteeintrag in Flensburg.
Mit 122 km/h wurde am 28.7.2000 ein Autofahrer (60) auf der Bundesstraße 264 in Kerpen gemessen. Auch hier beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 Stundenkilometer. Die vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 47 km/h bedeutet für den 60-Jährigen einen Monat Verzicht auf das Auto, 200 DM Bußgeld und drei Punkte in der «Verkehrssünderkartei».
ots-Originaltext: Polizeipressestelle Bergheim
Rückfragen bitte an:
Polizeipressestelle Bergheim
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