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POL-REK: Ermittlungserfolg mit Folgen

Bergheim (ots)

Gestohlene Waren "günstig erstanden" haben einige Bürger bei Hehlern in Bergheim. Das Regionalkommissariat klärte seit Januar bis heute weit mehr als 100 Straftaten aus dem Jahr 2009 und 2010. Die Täter (zwei weibliche und vier männliche) im Alter von 14-19 Jahren aus Bergheim trieben überwiegend in Bergheim-City, Thorr und Zieverich ihr Unwesen.

Seit Anfang Januar befindet sich der 18-jährige Haupttäter in Haft. Nach anfänglicher Untersuchungshaft verbüßt er inzwischen eine einjährige Jugendstrafe. Zu der wurde er zwischenzeitlich vom Jugendrichter verurteilt. Mit dem Zeitpunkt seiner Festnahme begannen umfangreiche Ermittlungen gegen sechs Personen. Sie hatten in wechselnder Besetzung Laden-, Geschäfts- und Tageswohungseinbrüche verübt, PKW gestohlen oder aus den PKW Navis, Handys und andere Gegenstände entwendet.

Mit den gestohlenen PKW fuhren sie ohne Fahrerlaubnis zu den Tatorten oder bunkerten darin das Diebesgut. Bei zahlreichen Ladendiebstählen entwendeten sie vor allen Dingen Zigaretten, hochwertige Alkoholika, teures Parfüm oder andere kosmetische Artikel. Es wurde bekannt, dass Elektroartikel bis hin zum Flachbildfernseher von den jungen Leuten aus großen Verbrauchermärkten der Bergheimer Innenstadt entwendet wurden.

Als Abnehmer der Waren standen mehrere Hehler bereit, die ebenfalls in Bergheim ansässig sind. Diese bezahlten die Diebe mit geringen Bargeldbeträgen oder Betäubungsmitteln. Gegen die bekannten Hehler laufen zurzeit die Ermittlungen. Nach ersten Erkenntnissen haben sie ihre "Ware" überwiegend in Bergheim an den Mann beziehungsweise an die Frau gebracht. Da wird wohl der ein oder andere noch seinen "günstigen Kauf" verlieren und dafür eine Anzeige erhalten: Der Hehler ist so zu behandeln wie der Stehler!

Nach der deutschen Rechtslage kann man kein Eigentum an Waren aus einem Diebstahl erwerben.

Der Schaden wird von den Sachbearbeitern des Regionalkommissariats Bergheim auf mehrere 10.000 Euro geschätzt. Ihren von den Hehlern gezahlten geringen Anteil davon setzten die jungen Männer und Frauen vorwiegend in Betäubungsmittel um.

Während der laufenden Ermittlungen schlugen die Täter, die wegen zunächst fehlender Haftgründe von der Untersuchungshaft verschont blieben, gelegentlich wieder zu.

Der Staatsanwalt für den Ort, Christof Degenhardt, der im laufenden Verfahren eingebunden war, will die Anklagen schnellstmöglich vorlegen. Ebenso wurden die städtischen Jugendbehörden informiert. Bei einigen der jungen Menschen führten die deutlichen Fingerzeige auf ihr Handeln durch die staatlichen Stellen bereits zum Erfolg, sie fielen bisher nicht wieder im Rahmen der Ermittlungen auf.

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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