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POL-REK: Neun Menschen bei 48 Glatteisunfällen verletzt - Rhein-Erft-Kreis

Rhein-Erft-Kreis (ots)

48 Mal krachte es heute Morgen (10 Januar) auf den Straßen im Rhein-Erft-Kreis. Die meisten Verkehrsunfälle ereigneten sich in Kerpen (13) und Bergheim (8). Neuen Menschen wurden verletzt. Der Sachschaden liegt bei über 150.000 Euro.

Der schwerste Verkehrsunfall ereignete sich um 06.30 Uhr in Pulheim auf der Nettegasse. Eine 37-jährige Autofahrerin geriet auf der eisglatten Nettegasse ins Schleudern. Sie rutschte auf die Gegenfahrbahn und stieß mit dem entgegenkommenden Auto eines 43-Jährigen zusammen. Die 37-Jährige musste mit schweren und der 43-jährige Autofahrer mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert werden. An beiden Autos entstand Totalschaden. Der Sachschaden liegt bei 35.000 Euro.

Die meisten Unfälle passierten zwischen 05.00 Uhr und 10.00 Uhr. Erst danach waren die Straßen wieder eisfrei. Die Verkehrsunfälle verteilten sich über den gesamten Rhein-Erft-Kreis. 13 Glatteisunfälle ereigneten sich in Kerpen, acht in Bergheim, sechs in Erftstadt, jeweils fünf in Frechen und Bedburg, vier in Pulheim, drei in Wesseling, zwei in Brühl und einer in Elsdorf und Hürth. Tückisch war die Situation, weil die Außentemperaturanzeigen in vielen Autos Plusgrade anzeigten und die Scheiben der Autos selten zugefroren waren.

Die Polizei empfiehlt:

Rechnen Sie mit Glatteis bei Temperaturen unter plus vier Grad Celsius (an besonderen Örtlichkeiten tritt Frost schneller auf: auf Brücken, unter Unterführungen, am Rand von Waldschneisen, dort, wo Wind über die Fahrbahn geleitet wird, im freien Feld)

Passen Sie Ihre Geschwindigkeit an, insbesondere bei Temperaturen unter vier Grad runter vom Gas. Fahren Sie vorausschauend und beobachten Sie besonders die Fahrbahnoberfläche. Überprüfen Sie gegebenenfalls die Fahrbahn durch vorsichtiges Probebremsen. Machen Sie Ihr Fahrzeug winterfest. Fahren Sie mit Winter- bzw. Ganzjahresreifen, dies bringt ein deutliches Sicherheitsplus auf den glatten Straßen. Achten Sie auf eine vollständige, gut funktionierende Beleuchtung.

Und für Fußgänger gilt bei Dunkelheit: Helle Kleidung tragen, damit man früh erkannt wird. Eltern sollten auch auf ihre Kinder achten. Personen mit dunkler Kleidung sind auf rund 25 Meter Entfernung erkennbar. Helle Kleidung verbessert die Erkennbarkeit auf etwa 90 Meter. Die Polizei empfiehlt für Kinder Reflektoren an Schulranzen und Kleidung. Damit können sie schon in einer Entfernung von 150 Metern von anderen Verkehrsteilnehmern erkannt werden.

Nach der gängigen Rechtsprechung besteht kein genereller Anspruch auf stets gestreute Landstraßen! Die Straßenmeistereien haben zwar vorgesorgt, aber nicht immer gelingt es, die über 600 km Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Rhein-Erft-Kreis schnee- und eisfrei zu halten.

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: dez3.bm@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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