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Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention tritt in Kraft
terre des hommes: "Kein Fortschritt bei der Bekämpfung des Kinderhandels" / Kinderhilfswerk kritisiert Protokoll als "verpasste Chance"

Osnabrück (ots)

Das Fakultativprotokoll zur
Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN) "betreffend
Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie" tritt heute
in Kraft. Nachdem Rumänien als erforderliches zehntes Land im Oktober
ratifiziert hat, ist das Protokoll nun für die Unterzeichnerstaaten
rechtlich bindend. Hintergrund des Dokumentes ist eine VN-Resolution
aus dem Jahr 1994, die konkretere internationale Maßnahmen zum Schutz
von Kindern in diesen Bereichen fordert. Deutschland hat dieses
Zusatzprotokoll unterschrieben, aber noch nicht verabschiedet.
Als Verstärkung der Kinderrechtskonvention gedacht, der außer den
USA und Somalia alle Länder der Welt beigetreten sind, wird das
Zusatzprotokoll diesem Ziel nach Ansicht von terre des hommes nicht
gerecht: "Das Dokument ist eine verpasste Chance, denn es bleibt
hinter bereits bestehenden internationalen Vorgaben zurück. Es setzt
weder strengere Standards noch nimmt es die Staaten bei der
Bekämpfung von Kinderhandel und sexueller Ausbeutung stärker in die
Pflicht", erklärt Boris Scharlowski, Koordinator der Internationalen
Kampagne gegen Kinderhandel von terre des hommes.
So verbieten bereits die Kinderrechtskonvention oder die
Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation gegen die
schlimmsten Formen der Kinderarbeit den Handel mit Kindern und machen
präzisere Vorgaben. "Das Zusatzprotokoll hingegen erfasst nicht
einmal ausreichend die vielen Facetten des Kinderhandels. Auch fehlen
die nötigen Schritte, um dieses Verbrechen an jährlich
hunderttausenden von Mädchen und Jungen weltweit zu bekämpfen", klagt
Scharlowski. Dazu gehört ein ausreichender Opferschutz, der
verhindert, dass etwa in die Prostitution gehandelte Kinder als
Kriminelle verfolgt werden. Es fehlen außerdem Maßnahmen, die eine
wirksamere Verfolgung der Täter sicherstellen.
"Um Kinderhandel zu stoppen, braucht es kein weiteres
internationales Vertragswerk, sondern den politischen Willen, die
Bestimmungen der Kinderrechtskonvention auch wirklich umzusetzen",
erklärt Scharlowski. An die Adresse der deutschen Regierung fordert
terre des hommes, endlich den Vorbehalt gegen die
Kinderrechtskonvention zurück zu nehmen. Mit dieser Einschränkung,
die verhindert, dass Flüchtlingskindern in Deutschland der gleiche
Schutz gewährt wird wie deutschen Kindern, hat Deutschland die
Konvention 1992 ratifiziert. "Da gehandelte Kinder häufig illegal und
unbegleitet ins Land kommen, sind sie durch ihren rechtlichen Status
und aufgrund fehlender Hilfsangebote gleich doppelt Opfer."
terre des hommes hat den Kampf gegen Kinderhandel zu einem
Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht. Mit einer im Herbst 2001
gestarteten Internationalen Kampagne setzt sich das Kinderhilfswerk
auch für einen besseren rechtlichen Schutz von gehandelten Jungen und
Mädchen ein.
verantwortlich: terre des hommes Pressereferat
Für Rückfragen: 
terre des hommes-Pressereferat, 
Claudia Berker, 
Telefon 0541/7101-111.

Original-Content von: terre des hommes Deutschland e. V., übermittelt durch news aktuell

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