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Mayer: Werbung für terroristische Vereinigung muss strafbar sein

Berlin (ots)

Zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai
2007 über die fehlende Strafbarkeit der Werbung für terroristische 
Vereinigungen erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der 
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Der Bundesgerichtshof hat mit seiner kürzlich getroffenen 
Entscheidung zur Vorschrift des § 129a Strafgesetzbuch eine 
bedenkliche Strafbarkeitslücke aufgedeckt. Demnach ist das Werben für
terroristische Organisationen wie Al-Quaida, die Recht-fertigung 
ihrer Ziele oder auch die Verherrlichung der von ihr begangenen 
Straftaten als solche nicht mehr als Unterstützung terroristischer 
Vereinigungen strafbar. Dies, so stellt das Gericht klar, ist die 
Folge einer Änderung der entsprechenden Strafvorschrift durch die 
frühere rot-grüne Bundesregierung im Jahre 2002. Strafbar macht sich 
seitdem nur noch, wer gezielt um Mitglieder oder Unterstützer einer 
konkreten terroristischen Vereinigung wirbt.
Die Konsequenzen der Gesetzesänderung von 2002 werden durch diese 
Entscheidung mehr als deutlich. Im vom Bundesgerichtshof 
entschiedenen Fall hatte der Beschuldigte in einer Vielzahl von 
Fällen im Internet Audio- und Videobotschaften verbreitet, in denen 
zum Dschihad aufgerufen und Terroranschläge gerechtfertigt wurden. 
Der Bundesgerichtshof hatte über die Fortdauer der Untersuchungshaft 
für den Beschuldigten zu entscheiden. Auch wenn im konkreten Fall der
Haftbefehl vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde, weist das Gericht 
ausdrücklich darauf hin, dass etwa der Aufruf zum "heiligen Krieg" 
oder zu nicht näher bezeichneten terroristischen Aktivitäten derzeit 
straffrei ist. Bei einer nur geringfügig anderen Fallgestal-tung 
hätte der Beschuldigte frei gelassen werden müssen. Es wird nun 
unverzüglich zu klären sein, welche Konsequenzen aus dieser 
Entscheidung zu ziehen sind. Es ist nicht hinnehmbar, dass in 
Deutschland straffrei für Al-Quaida oder den Dschihad geworben werden
darf.

Pressekontakt:

Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 24 27
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell

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