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DR. Friedrich: Untersuchungsausschuss vom Verdacht des Geheimnisverrates befreien!

Berlin (ots)

/ Zu der Veröffentlichung von Inhalten aus
Handakten der Staatsanwaltschaft Augsburg erklärt der
stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Dr.
Hans-Peter Friedrich:
Der Untersuchungsausschuss hat in seinem Beweisbeschluss die
Handakten der Staatsanwaltschaft Augsburg als "VS-Vertraulich"
eingestuft. Grund dafür ist unter anderem die mögliche
Beeinträchtigung oder sogar Gefährdung der in Augsburg anhängigen
Hauptverfahren, wenn interne Überlegungen der Staatsanwaltschaft
öffentlich werden. Die Öffentlichmachung der Akteninhalte ist
deswegen keine Bagatelle. Der mögliche Anfangsverdacht des
Geheimnisverrates nach § 353 b Abs. 2 Nr. 1 StGB lässt nunmehr
Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin erwarten. Der
Untersuchungsausschuss muss nun alles unternehmen, um die
Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen zu unterstützen. Die für ein
Ermittlungsverfahren notwendige Ermächtigung muss unverzüglich
vorbereitet werden. Der Untersuchungsausschuss muss vom Verdacht des
Geheimnisverrates befreit werden.
Denn: Wer immer die Handakten der Staatsanwaltschaft Augsburg der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat, hat dem Auftrag und der Arbeit
des Untersuchungsausschusses schweren Schaden zugefügt. Die
bayerische Justiz war bei der Herausgabe der Handakten
außerordentlich kooperativ. Bei den Handakten handelt es sich um
behördeninterne Unterlagen, auf deren Herausgabe der
Untersuchungsausschuss keinen Rechtsanspruch gehabt hätte. Dass jetzt
das Vertrauen der bayerischen Justiz derart enttäuscht wurde, könnte
negative Konsequenzen auf die Zusammenarbeit mit Verwaltungs- und
Justizbehörden, aber auch mit Wirtschaftsunternehmen haben, von denen
der Ausschuss Unterlagen erwartet.
Angesichts der Vorgänge ist zu befürchten, dass bei
Aktenherausgabe künftig Zurückhaltung geübt wird. Dem Ansehen und der
Arbeit des Untersuchungsausschusses und auch künftiger Ausschüsse tut
dies nicht gut. Eine restlose Aufklärung ist deswegen dringend
erforderlich.
Rückfragen bitte an:

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Tel.: 0 30/2 27-5 21 38 /-5 24 27
Fax: 0 30/2 27-5 60 23
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