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DIE ZEIT

Operation Löschtaste
Verfahren gegen ZEIT-Redakteure

Hamburg (ots)

Sehr geehrte Kollegen,
am 20. Juli 2000 hat DIE ZEIT einen Artikel unter dem Titel
"Operation Löschtaste" veröffentlicht. Er beschrieb minutiös die
Vernichtung, Verschredderung und Beseitigung gewaltiger
elektronischer Datenmengen und Aktenbeständen aus dem Kanzleramt
Helmut Kohls kurz vor der Regierungsübernahme Gerhard Schröders. Mit
krimineller Energie wurden brisante Dokumente entfernt, die womöglich
unlautere Geschäfte offenbart hätten. Keiner der verantwortlichen
Beamten oder Politiker musste sich bisher einem Richter verantworten.
Eine Anklage wurde noch nicht erhoben.
Heute nun hat das Amtsgericht Hamburg drei von der
Staatsanwaltschaft angeklagte ZEIT-Redakteure, Thomas
Kleine-Brockhoff, Martin Klingst und Bruno Schirra, mit
Strafvorbehalt verwarnt und ihnen auferlegt, je 6000 Mark an eine
gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Der Strafrichter meinte, es sei
nicht die Sache des Amtsgerichts, sich der Anklage und der
Verteidigung mit dem Aufwand zu widmen, den eine große Strafkammer
treiben könne. Das heißt offensichtlich, dass der Richter keine Zeit
hatte für einen aufwendigen Prozess der Wahrheitsfindung. Dieses
Vorgehen bezeichnete er als "pragmatisch". Die drei Redakteure hätten
den Tatbestand des Paragraphen § 353d Zif 3 des Strafgesetzbuches
erfüllt und auch rechtswidrig gehandelt. Warum, war der mündlichen
Urteilsbegründung nicht zu entnehmen.
Johann Schwenn, Verteiger der ZEIT-Redakteure: "Die Angeklagten
hätten freigesprochen werden müssen. Sie haben weder einen
Straftatbestand erfüllt noch haben sie rechtswidrig gehandelt. Was
sie getan haben, ist die Pflicht der Presse. Das Urteil wird nicht
das letzte Wort bleiben."
Die ZEIT wird in Berufung gehen. Nach unserem Verständnis kann ein
Gesetz, das bisher in keinem einzigen Fall zu einem rechtskräftigen
Urteil geführt hat, der Aufgabe der Presse nicht im Wege stehen, nach
Artikel 5 des Grundgesetzes, das Recht der Bürger auf Information zu
wahrzunehmen. Es ist ein kleines Maulkorbgesetz, das in diesem Falle
dazu dienen würde, einen der größten politischen Skandale der
Bundesrepublik im Dunkeln zu lassen.
Hintergrund:
In der Hauptverhandlung ging es um die Löschung von drei Gigabyte
Daten sowie die Beseitigung wichtiger Akten über den
CDU-Finanzskandal aus dem Bonner Kanzleramt vor dem Regierungswechsel
1998. Angeklagt sind aber nicht die damals Verantwortlichen aus
Helmut Kohls Kanzleramt. Der Vorwurf lautet auch nicht
Verwahrungsbruch. Angeklagt sind drei ZEIT-Redakteure, die
unbestritten wahrheitsgemäß über diesen Staatsskandal berichtet
haben. Ihnen wird nun von der Staatsanwaltschaft Hamburg vorgeworfen,
in einem ihrer Artikel "amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens
und eines Disziplinarverfahrens in wesentlichen Teilen im Wortlaut"
noch vor der öffentlichen Verhandlung zitiert zu haben. Dies sei nach
§ 353d StGB strafbar.
Weiterere Informationen:
Verena Schröder
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 040/3280-303, 
Fax: 040/3280-558
e-mail:  schroeder@zeit.de

Original-Content von: DIE ZEIT, übermittelt durch news aktuell

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  • 08.11.2001 – 14:44

    Verfahren geht weiter

    Hamburg (ots) - Das Gerichtsverfahren zum Aktenklau aus Helmut Kohls Kanzleramt 1998 wird fortgesetzt. Angeklagt sind aber nicht die politisch Verantwortlichen, sondern die ZEIT-Redakteure Thomas Kleine-Brockhoff, Martin Klingst und Bruno Schirra Nachdem die angeklagten ZEIT-Redakteure den Vorschlag des Gerichts abgelehnt hatten, das Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes einzustellen, findet vor dem Hamburger Amtsgericht am Freitag, dem 9. November 2001 ...