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Bundesärztekammer

Gewinn darf nicht alleinige Leitlinie der Behandlung sein
Ärztetag warnt vor übereilter Einführung der DRG-Fallpauschalen

Ludwigshafen (ots)

"DRG - das darf zukünftig nicht heißen:
Drastische Rationierung von Gesundheitsleistungen!" Dies hat heute
zum Abschluss seiner Beratungen der 104. Deutsche Ärztetag gefordert.
Die Ärztevertreter sehen erhebliche Risiken für die
Patientenversorgung in den Krankenhäusern, falls das neue
diagnosebezogene Fallpauschalensystem (diagnosis related groups/DRG)
übereilt und auf der Basis einer unzureichenden Datengrundlage
eingeführt wird. Das Ärzteparlament äußerte die Sorge, dass die neue
Krankenhausvergütung als Preissystem unter vornehmlich
betriebswirtschaftlichen Anreizen wirksam werden könnte. Damit würde
die Krankenhausfinanzierung nach dem vor Jahren verlassenen
Selbstkostendeckungsprinzip in das andere Extrem der
Wettbewerbsmedizin verfallen. "Unter der Rahmenvorgabe einer starren
sektoralen Budgetierung kann dieser Wettbewerb nur auf dem Rücken der
Patienten und zu Lasten der Behandlungsqualität ausgetragen werden.
Das ist umso gefährlicher, als gerade im grundsätzlich zu bejah enden
Konzept einer fallorientierten, leistungsbezogenen Vergütung Anreize
zu innerärztlicher Zusammenarbeit und sektorübergreifender
Kooperation liegen", heißt es in einem Beschluss des Ärztetages.
Zu befürchten sei, dass zukünftig der Gewinn zur alleinigen
Leitlinie der künftigen Krankenhausbehandlung werde. Damit würden
"diejenigen Krankenhäuser belohnt, die schwerstkranke Patienten unter
ausschließlicher Berücksichtigung der Kosten behandeln und möglichst
schnell wieder in andere Bereiche des Gesundheitswesens (ambulanter
Sektor, Rehabilitation) entlassen. Ohne wirksame Berücksichtigung der
medizinischen Qualitätsstandards und geeignete Ausgleichsmechanismen
wird dieses dazu führen, dass in deutschen Krankenhäusern zunehmend
das billigste Behandlungsverfahren an die Stelle des besten tritt",
kritisierten die Delegierten.
Mit großer Sorge und Skepsis betrachtet die Ärzteschaft
insbesondere die gesetzliche Zielvorgabe, dass sowohl die Definition
der DRG-Fallpauschalen und ihre Bewertung mit relativen
Kostengewichten als auch die Höhe der Zu- und Abschläge für die
Finanzierung nicht fallbezogener Tatbestände wie die
Notfallversorgung und Ausbildungsstätten bereits bis zum 31.12.2001
vereinbart werden sollen. Die hierfür als Bewertungsmaßstab
vorgesehenen Leistungsdaten der Krankenhäuser des Jahres 2001 seinen
bisher jedoch praktisch nicht verwertbar, da den Krankenhäusern zur
Zeit immer noch keine vollständigen und verbindlichen Richtlinien zur
Dokumentation und Kodierung von Leistungen und Diagnosen sowie zur
Erhebung der Kosten vorlägen.
Da das AR-DRG-System selbst nicht einmal in Australien
einheitlich, flächendeckend und vor allem nicht zur Finanzierung
aller Krankenhausleistungen eingesetzt wird, lehnt der Deutsche
Ärztetag eine ungeschützte, übereilte Einführung des neuen
Fallpauschalensystems in sämtlichen Fachbereichen ab, in denen dieses
System nicht auf einer validen deutschen Datengrundlage an die
hiesigen Verhältnisse angepasst wurde.
In diesem Zusammenhang fordert die Ärzteschaft von den
Vertragsparteien der Selbstverwaltung bei den DRG-Kostenkalkulationen
eine adäquate Berücksichtigung
  • des tatsächlichen ärztlichen Arbeitseinsatzes unter Einbezug der Vielzahl der an vielen Krankenhäusern auch heute noch unbezahlt erbrachten Überstunden,
  • des sich aus der Umsetzung des EuGH-Urteils vom 03.10.2000, nach dessen Entscheidung die Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit zu werten sind, ergebenden Mehrbedarfs an Stellen und
  • der in Verbindung mit dem DRG-System zusätzlich entstehenden Dokumentationsaufgaben sowie
  • die Sicherstellung einer für die Versorgung der Bevölkerung unerlässlichen ärztlichen Weiterbildung unter den Rahmenbedingungen des neuen Vergütungssystems.
Der 104. Deutsche Ärztetag fordert darüber hinaus Bundesregierung,
Bundestag und Bundesrat auf, das zu enge Zeitkorsett der Einführung
der DRGs zu lockern und gesetzlich verbindlich längere Zeiträume für
die Umsetzung des DRG-Systems zu beschließen. Hierin stimmt der
Ärztetag auch mit dem Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion
im Gesundheitswesen überein, der in seinem im Frühjahr vorgelegten
Gutachten die gleiche Forderung erhob.

Pressekontakt:

Nachfragen bitte an:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Hans-Jörg-Freese
Tel.: 0621 62900 801

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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