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Bundesärztekammer

Ärzte: Versicherungen dürfen keine Gentests fordern
Ärztetag fordert Aussetzung möglicher Gen-Patentierung in der EU

Köln (ots)

"Niemand darf zu einem Gentest gezwungen werden, die
Entscheidung über die Durchführung einer 'genetischen Diagnose' liegt
allein in der Verantwortung des Betroffenen", fordert der 103.
Deutsche Ärztetag in Köln. Der Gesetzgeber dürfe es nicht zulassen,
dass beispielsweise Kranken- und Lebensversicherungen den Anspruch
erheben könnten, Gentest-Ergebnisse ihrer Kunden zu erhalten. "Eine
anders geartete Regelung hätte zwangsläufig zur Folge, dass aus Angst
vor versicherungsrechtlichen Nachteilen diese wichtige Diagnostik
unterbliebe, ebenso würde das Arzt/Patientenverhältnis in
unerträglicher Weise belastet", heißt es in einem Beschluss des
Ärztetages.
Zugleich appelliert der Deutsche Ärztetag an die Europäische
Union, die in ihrer Richtlinie (98/44/EG) zum Schutz
biotechnologischer Erfindungen vorgesehene Patentierbarkeit von
menschlichen Genen auszusetzen. Bundesregierung und Bundestag sollen
diese Forderung unterstützen, so die Erwartung der Delegierten. "Das
Wissen um die menschliche Anatomie und das Genom des Menschen sind
gemeinsames Erbe aller Menschen und dürfen nicht zu wirtschaftlichen
Zwecken missbraucht werden. Die Patentierung des menschlichen Genoms
und des menschlichen Körpers ist mit der Würde des Menschen nicht
vereinbar", betont das Ärzteparlament.
Bereits jetzt sei zu erkennen, dass durch die Vergabe von Patenten
auf krankheitsauslösende Gene medizinische Verfahren kommerzialisiert
würden. Das führe zu einem Anstieg der Kosten und damit zu einer
geringen Verfügbarkeit von Behandlungsmethoden.

Pressekontakt:

Rückfragen bitte an die Pressestelle der deutschen
Ärzteschaft, Tel.: 0221 / 821 36 01 (während des 103. Deutschen
Ärztetages vom 9. bis 12. Mai 2000)

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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