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BÄK-Präsident Hoppe zu Online-Razzien in Arztpraxen: "Vertrauensschutz muss absolut bleiben"

Berlin (ots)

"Die Koalitionspläne für ein neues BKA-Gesetz sind
ein Angriff auf die Bürgerrechte, die ärztliche Schweigepflicht und 
das Patient-Arzt-Verhältnis", kritisiert Bundesärztekammer-Präsident 
Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe das Gesetzesvorhaben der Koalition. Der
Entwurf zementiere den Zwei-Klassen-Status der Ärzte bei verdeckten 
Ermittlungsmaßnahmen des Staates. Schon seit 2007 werden im Zuge des 
Telekommunikationsüberwachungsgesetzes einzig Kontakte und Gespräche 
mit Abgeordneten, Seelsorgern und Strafverteidigern vor staatlichen 
Ermittlungsmaßnahmen absolut geschützt. Andere Berufsgeheimnisträger 
wie Ärzte und Journalisten unterliegen nur einem relativen Schutz und
werden per se unter den Generalverdacht der Konspiration gestellt.
"Dieses Zwei-Klassen-System ist durch nichts zu rechtfertigen.  
Patienten müssen sich genauso wie Mandanten von Strafverteidigern 
sicher sein, dass sie sich voll und ganz ihrem Arzt offenbaren 
können. Es gibt zudem keine schlüssige Begründung dafür, dass das 
Verhältnis zwischen Abgeordneten und Wählern schützenswerter ist als 
das zwischen Ärzten und Patienten. Abhörverbote, 
Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte gehören zu 
den unabdingbaren Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung. Sie 
erst garantieren das für das Patienten-Arzt-Verhältnis so wichtige 
Vertrauensverhältnis. Wir fordern daher die Koalition dringend auf, 
noch vor der nächsten Lesung im Bundestag am kommenden Mittwoch den 
Gesetzentwurf zu ändern. Ärzte müssen absolut vor Online-Razzien und 
Spähangriffen der Polizei geschützt werden."

Pressekontakt:

Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, Tel. 030-400456700

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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