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Bundestagsanhörung: AOK verlangt Nachbesserung bei der RSA-Reform "Gesetzentwurf entspricht nicht der Konsensvereinbarung"

Bonn (ots)

Die AOK verlangt Nachbesserungen beim Gesetz zur
Reform des Finanzausgleichs zwischen den Krankenkassen
(Risikostrukturausgleich/RSA). Der vorliegende Entwurf der
Bundesregierung stelle nicht sicher, dass sich der RSA spätestens ab
2007 vollständig am tatsächlichen Gesundheitszustand der einzelnen
Versicherten orientiere (Morbiditätsorientierung). Dies sei jedoch
das zentrale Reformanliegen der AOK, heißt es in einer Stellungnahme
zur Bundestagsanhörung am Mittwoch (4. Juli) in Berlin. Zugunsten
dieses Zieles habe man bei der Konsensvereinbarung zwischen
Krankenkassen und Bundesgesundheitsministerium im April wesentliche
andere Reformforderungen zurückgestellt.
Aus Sicht der AOK garantiert nur die unmittelbare
Morbiditätsorientierung des RSA, dass die Solidarmittel der
gesetzlichen Krankenversicherung dorthin fließen, wo sie zur
Versorgung der kranken, chronisch und schwer kranken Versicherten
dringend benötigt werden. Anders als im April vereinbart sei die
Umsetzung dieses Ziels im Gesetzentwurf nur unverbindlich und
unbestimmt geregelt. Sie werde sogar zwingend vom Zustandekommen und
Inhalt einer weiteren gesetzlichen Regelung abhängig gemacht. "Damit
entspricht dieses Regelungskonzept nicht den zwischen
Spitzenverbänden und dem Bundesministerium für Gesundheit
abgestimmten Eckpunkten, nach denen ausdrücklich sicherzustellen ist,
dass der morbiditätsorientierte RSA spätestens zum 1. Januar 2007
vollständig eingeführt wird", heißt es in der AOK-Stellungnahme.
Die AOK mahnt zudem schnelle Maßnahmen gegen die Risikoselektion
und dadurch verursachte aktuelle Verwerfungen im Kassenwettbewerb an:
"Dass der Gesetzentwurf keinerlei kurzfristig wirksame Lösungen
enthält, ist nicht zu verantworten. Leidtragende sind Patienten und
Beitragszahler."
Auf Kritik der AOK stößt auch ein Passus im Gesetzentwurf, der die
Überweisung von Krankenversicherungsbeiträgen für Rentner von der
gesetzlichen Renten- an die Krankenversicherung neu regelt. Die
vorgesehene verzögerte Gutschrift von Beiträgen würde die
Krankenkassen jeden Monat rund 3,8 Millionen Mark kosten. Das
entspricht bis zu 0,3 Beitragssatzpunkten, warnt die AOK vor einem
neuen Verschiebebahnhof zu Lasten der gesetzlichen
Krankenversicherung.
Erläuterungen zu Begriffen rund um den RSA finden Sie auf der
Presse-Website des AOK-Bundesverbandes (www.aok-presse.de) direkt
unter:
http://www.aok.de/bv/bundesvb/presse/tba/gesund/793156752787570688.ht
ml
Weitere Informationen:
Pressestelle des AOK-Bundesverbandes
Udo Barske
Tel.: 0228/ 843 - 310 
Fax:  0228/ 843 - 322 
mailto:Udo.Barske@bv.aok.de
Herausgeber: 
Pressestelle des AOK-Bundesverbandes, Bonn
Redaktion: AOK Mediendienst
Verantwortlicher Redakteur:
Thomas Rottschäfer
mailto:psg@bv.aok.de
Internet: http://www.aok-presse.de
Telefon: 0228/84900-29
Telefax: 0228/84900-20

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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