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Börnsen/Grütters: Deutschland endlich auch Vertragsstaat im UNESCO-Kulturgüterschutz-Abkommen

Berlin (ots)

Anlässlich der Verabschiedung eines
Ausführungsgesetzes zur UNSECO-Konvention zum Kulturgüterschutz in 
der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien erklären 
der kulturpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Wolfgang Börnsen MdB, und die Obfrau, Prof. Monika Grütters MdB:
Die seit 36 Jahren in Deutschland geführte Debatte um einen 
Beitritt zum UNESCO-Übereinkommen vom 14. November 1970 über 
Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, 
Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut hat gestern mit der 
Verabschiedung eines nationalen Ausführungsgesetzes durch die 
Koalitionsmehrheit der Kulturpolitiker des Bundestages ein gutes Ende
gefunden.
Mit Kulturstaatsminister Bernd Neumann haben die Bundesregierung 
und die Koalitionsfraktionen als Erfolg zu verbuchen, dass sich 
Deutschland in die Gemeinschaft der Vertragsstaaten einreihen wird.
Diese garantieren die sowohl den eigenen Kulturgütern als auch den 
schützenswerten Objekten aller Mitgliedstaaten Schutz vor unerlaubter
Ausfuhr und illegalem Handel. Seit der Verabschiedung 1970 sind der 
UNESCO-Konvention bereits 110 Länder beigetreten, darunter so 
kunsthandelsstarke Länder wie die USA, Großbritannien oder die 
Schweiz.
Mit dem gestrigen Beschluss erhalten der Kunsthandel, die Museen, 
die Archäologie und der Münzhandel Rechtssicherheit im Umgang mit 
Kunstgegenständen. National bedeutsames Kulturgut der 
Mitgliedstaaten, insbesondere die archäologischen Funde werden 
international wirksam geschützt.
Nach intensiver Debatte mit betroffenen Kreisen und einer 
öffentlichen Anhörung haben CDU/CSU und SPD in einem Änderungsantrag 
den geäußerten Bedenken seitens der Fachleute Rechnung getragen und 
einen ausgewogenen Interessensausgleich unterbreitet.
Um unbekannten archäologischen Fundstücken den größtmöglichen 
Schutz vor illegaler Ausfuhr zu gewähren, wird den Herkunftsstaaten 
eine Frist von einem Jahr, nachdem sie vom Verlust Kenntnis erlangen 
konnten, eingeräumt, um die wirksame Rückgabe zu ersuchen. Innere 
Unruhen, kriegerische Auseinandersetzungen oder vergleichbare 
Umstände setzen diese Frist zudem außer Kraft - eine Klausel, die den
jüngeren Erfahrungen im Irak Rechnung trägt.
Der Kunsthandel wird durch Aufzeichnungen den Nachweis für die 
Rechtmäßigkeit seiner Geschäfte erbringen und damit auch zur 
Vermeidung illegalen Kulturguthandels beitragen. Um dieser Auflage 
einen angemessenen Rahmen zu geben, werden die Aufzeichnungspflichten
erst ab bestimmten Wertgrenzen für die einzelnen Kulturgut-Kategorien
wirksam.  Die ursprünglich vorgeschlagene Wertgrenze Null bei 
archäologischen Fundstücken wurde von den Koalitionsfraktionen auf 
1000 Euro angehoben. Damit wird den Interessen von Archäologie und 
Kunsthandel Rechnung getragen.
Schließlich erhält auch der Schutz unseres eigenen nationalen 
Kulturgutes mit dem Änderungsantrag der Koalition eine sichere 
Grundlage. Danach können künftig auch Objekte im Besitz der 
öffentlichen Hand in die Liste national wertvollen Kulturgut und 
Archivgutes aufgenommen werden. Der Beauftragte der Bundesregierung 
für Kultur und Medien erhält zusätzlich zu den Eigentümern ein 
entsprechendes Antragsrecht bei den Ländern.
Darüber hinaus haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD die 
Bundesregierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert, nach 
Ablauf von drei Jahren einen Bericht über die Auswirkungen des 
Gesetzes vorzulegen. Das Vorhaben, die dann gewonnenen Erfahrungen 
bei der Umsetzung des neuen Gesetzes  konstruktiv zu nutzen, zeigt 
Respekt vor einem internationalen Völkerrechts-Abkommen.
Im Februar 2007 wird das Gesetzesvorhaben in abschließender 
Beratung im Deutschen Bundestag behandelt. Die CDU/CSU - 
Bundestagsfraktion wird gemeinsam mit der Bundesregierung damit einen
wertvollen Beitrag zum Kulturgüterschutz leisten. Internationale 
Anerkennung für die vorbildliche Umsetzung der Konvention haben die 
Fachleute dem Regierungsentwurf bereits im Entwurfsstadium 
bescheinigt.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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