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Fischer/Blank: Schnelle Planung für Verkehrsprojekte in Deutschland stärkt den Standort Deutschland

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Beratungen des
Infrastrukurplanungsbeschleunigungsgesetzes im zuständigen Ausschuss 
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erklären der verkehrspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB sowie die 
zuständige Berichterstatterin, Renate Blank MdB:
Schnelle Planung braucht das Land. Diese im letzten Wahlkampf von 
der Union vertretene Position ist heute Realität geworden. Unsere 
Fraktion hat in den Ausschussberatungen dafür gesorgt, dass der 
ursprüngliche rot-grüne Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten nun die
Handschrift der Union trägt.
Bei 4,2 Millionen Arbeitslosen in Deutschland ist es nicht egal, 
ob Verkehrsprojekte in 5, 10 oder in 15 Jahren fertig werden - hier 
bringt jede Verfahrenserleichterung schon deutliche zeitliche 
Verbesserungen. Aus unserer Sicht ist dabei vor allem auf folgende 
Verbesserungen im Gesetzgebungsverfahren hinzuweisen:
1.	die eininstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
für bestimmte dringliche Verkehrsprojekte,
2.	die Einführung der fristgebundenen Beteiligung auch für 
Naturschutz- und Umweltschutzvereinigungen, die so genannte 
Präklusion. Auch erfolgt eine Benachrichtigung von Natur- und 
Umweltschutzvereinigungen künftig über die Auslegung der 
Planunterlagen im Wege der ortsüblichen Bekanntmachung; das heißt: 
ein besonderes Anschreiben erfolgt nicht mehr,
3.	es gilt eine einheitliche Geltungsdauer von 
Planfeststellungsbeschlüssen, d. h. 10 Jahre primäre Geltungsdauer + 
5 Jahre Verlängerungsmöglichkeit auf Antrag des Vorhabenträgers,
4.	die Verankerung des gesetzlichen Sofortvollzugs für die 
Betriebsgenehmigung bei den Verkehrsflughäfen und bei 
Planfeststellungsbeschlüssen von besonders wichtigen 
Wasserstraßenprojekten,
5.	die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens kann künftig 
durch Landesrecht geregelt werden. Hier haben wir die Ergebnisse der 
Föderalismusreform berücksichtigt,
6.	die Durchführung eines Erörterungstermins wird ins 
pflichtgemäße Ermessen der Behörde gestellt. Hiervon sind 
insbesondere die Fälle betroffen, bei denen weder Einwendungen noch 
Stellungnahmen von Betroffenen oder Vereinen abgegeben wurden, oder  
Großvorhaben, bei denen angesichts der Vielzahl eingegangener 
unterschiedlichster Eingaben von vornherein feststehen kann, dass der
Erörterungstermin zu keiner Einigung führen wird,
7.	im Fernstraßenausbaugesetz wird die so genannte 
Ökostern-Regelung für die Dringlichkeitsstufen des Vordringlichen 
Bedarfs (VB) und des Weiteren Bedarfs (WB) praxistauglich gestaltet. 
Es waren in der Praxis Rechtsunsicherheiten aufgetreten, die durch 
die Änderung beseitigt werden.
Am kommenden Freitag wird der Deutsche Bundestag das Gesetz in 
2./3. Lesung beraten und mit Mehrheit der Koalition beschließen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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