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edding Aktiengesellschaft

Bekanntmachung gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG
Erwerb eigener Aktien zum Zwecke der Herabsetzung des Grundkapitals

Ahrensburg (ots)

Der Vorstand der edding Aktiengesellschaft,
Ahrensburg, ISIN DE 0005647937, hat am 06. Feb. 2006 beschlossen, in
der Zeit vom 06. Feb. bis 30. Juni 2006 bis zu 15.000 eigene
Vorzugsaktien der Gesellschaft zu erwerben. Die edding AG macht damit
von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Juli
2005 zum Erwerb eigener Vorzugsaktien gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 8 AktG
Gebrauch.
Der Aktienrückkauf erfolgt zu dem Zweck, die erworbenen eigenen
Aktien mit der Folge der Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen.
Der Rückkauf wird unter Führung der M.M. Warburg & Co., Hamburg,
durchgeführt, die Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der
Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft.
Der Rückkauf von Aktien nach diesem Vorstandsbeschluss erfolgt nach
Maßgabe der Safe-Habour-Regelungen gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3
WpHG i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.
Dezember 2003 über Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und
Kursstabilisierungsmaßnahmen.
Der Erwerb der Aktien wird ausschließlich über den Parketthandel
der Börsen Hamburg und Frankfurt ("Handelsplätze") erfolgen. Der
jeweilige Erwerbspreis darf den Durchschnitt der volumengewichteten
Mittelwert der Aktienkurse (Schlußkurs oder letzte am jeweiligen
Handelstag vorgenommene Taxierung bzw. festgestelltes Angebot im
Parketthandel der Börse Hamburg) an den letzten fünf Handelstagen vor
dem Erwerb nicht um mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ferner
werden die Aktien nicht zu einem Preis erworben, der über dem des im
Parketthandel an dem betreffenden Handelsplatz jeweiligen letzten
unabhängig getätigten Abschlusses oder - sollte dieser Wert höher
sein - über dem des zu dem jeweiligen Erwerbszeitpunkt höchsten
unabhängigen Angebots im Parketthandel an dem betreffenden
Handelsplatz liegt. Der Erwerb soll günstigst und Interesse wahrend
erfolgen.
Hinsichtlich des täglichen Erwerbsvolumens werden die
Handelsbedingungen von Artikel 5 Abs. 2 und 3 der genannten
Verordnung 2273/2003 eingehalten. Wegen der außerordentlich niedrigen
Liquidität im Handel der edding - Aktien am Handelsplatz Hamburg wird
von der Ausnahmeregelung der genannten Verordnung Gebrauch gemacht,
pro Tag bis zu 50 % des dortigen durchschnittlichen täglichen
Aktienumsatzes zu erwerben. Für den Platz Frankfurt gilt die
Obergrenze von 25 % des dortigen durchschnittlichen täglichen
Aktienumsatzes. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz an den
Handelsplätzen wird aus dem jeweiligen durchschnittlichen täglichen
Handelsvolumen der letzten 20 Börsentage vor dem Kauftermin
abgeleitet.
Die edding AG wird über die durchgeführten Transaktionen gemäß §§
14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. Art. 4 Abs. 3 und 4 der genannten
Verordnung 2273/2003 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 der Richtlinie 93/22/EWG
des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen regelmäßig
per elektronisch verbreiteter Corporate-News-Hinweisbekanntmachung
und auf der Internetseite der edding AG (www.edding.de) berichten und
veröffentlichte Informationen am Sitz des Unternehmens (edding AG,
Investor Relations, Bookkoppel 7, 22926 Ahrensburg, Fax: +49 (0) 41
02/8 08-204, e-mail:  investor@edding.de) zur kostenlosen Ausgabe
bereit halten.
edding Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Pressekontakt:

edding Aktiengesellschaft
Investor Relations
Bookkoppel 7
D - 22926 Ahrensburg
Tel.: +49 - 4102 - 808 200
Fax: +49 - 4102 - 808 204
Email: investor@edding.de

Original-Content von: edding Aktiengesellschaft, übermittelt durch news aktuell

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