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Meyer/Wegner: CDU/CSU sieht Änderungsbedarf beim Versicherungsvermittlerrecht

Berlin (ots)

Nach der gestrigen Anhörung zum
Versicherungsvermittlerrecht erklären der wirtschaftspolitische 
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Laurenz Meyer MdB und der 
zuständige Berichterstatter, Kai Wegner MdB:
Die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie ist seit 
geraumer Zeit ein großes Thema für die Versicherungsbranche und 
natürlich auch für die Versicherungsnehmer selbst. Der Gesetzentwurf 
bestätigt den Anspruch der CDU/CSU-Fraktion, modernen 
Verbraucherschutz auch ohne unnötige Bürokratie umzusetzen. Beide 
Seiten können zufrieden sein. Trotzdem besteht in einigen 
Detailfragen aus unserer Sicht noch Änderungsbedarf.
Diese Detailfragen betreffen vor allem den Bereich der so 
genannten produktakzessorischen Versicherungen. Bisher sind hier 
umfangreiche Dokumentationspflichten für Händler vorgesehen. 
Betroffen von dieser Regelung wären u. a. auch Reisebüros, die ihren 
Kunden zur gebuchten Reise bislang eine Reiserücktrittsversicherung 
anbieten. Das könnte sich durch eine Verabschiedung des 
Gesetzesentwurfs in seiner jetzigen Form ändern.
Die Dokumentationspflicht macht produktakzessorische 
Versicherungen mit geringer Prämie für den Händler unrentabel. Die 
Konsequenz wäre, dass z. B. Reisebüros keine 
Reiserücktrittsversicherungen mehr anbieten würden. Das ist nicht nur
mittelstandsfeindlich, sondern kann auch nicht im Sinne des 
Verbrauchers sein.
Ein weiterer umstrittener Punkt in der Anhörung war die Frage der 
Sicherstellung einer gleichwertigen Ausbildung von gebundenen und 
ungebundenen Vermittlern. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 
muss im Bereich der Ausbildung eine gleichwertige Ausbildung mit 
entsprechender Prüfung sichergestellt werden. Das ist nicht nur im 
Sinne des Versicherungsnehmers, sondern auch für die Durchlässigkeit 
zwischen gebundenen und ungebundenen Vermittlertypen dringend 
erforderlich.
Darüber hinaus ist eine Verlängerung der Übergangsfrist von einem 
auf zwei Jahre anzustreben. Ansonsten ist die Übergangsfrist zu knapp
bemessen, um allen Vermittlern das Ablegen der Sachkundeprüfung zu 
ermöglichen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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